Berlin – Das Bundesbauministerium hat am 4. Februar 2026 eine Bilanz seiner Förderprogramme zum Förderjahr 2025 veröffentlicht. Mit der befristet eingeführten Neubauförderung des EH55-Standards wurde ein neues Programm mit einem Budget von 800 Millionen Euro aufgesetzt. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft regt zügige Nachbesserungen an, damit der bezahlbare Wohnungsbau endlich Fahrt aufnehmen kann.
Themen
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Klimaschutzprogramm: Jetzt Kurs auf wirksame, bezahlbare CO₂-Minderung setzen
Berlin – Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 29. Januar 2026 entschieden, dass das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung ergänzender Maßnahmen bedarf, um das gesetzlich verbindliche Klimaziel für 2030 – mindestens 65 Prozent weniger Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 – zu erreichen.
Nachruf auf Roland Keich
Mit großer Trauer nimmt die Wohnungswirtschaft Abschied von Roland Keich, einer prägenden Persönlichkeit der Branche. Roland Keich verband langjährige praktische Erfahrung in der Immobilien- und Wohnungsfinanzierung mit einem ausgeprägten wissenschaftlichen und didaktischen Engagement. Nach leitenden Funktionen u. a. in der Immobilienfinanzierung und Konzernfinanzierung der Hamburger Wohnungswirtschaft gründete er die GSF Gesellschaft für Strategie- und Finanzierungsberatung mbH, mit der er sich insbesondere Fragen nachhaltiger und zukunftsfähiger Finanzierung widmete. Parallel dazu war er als Lehrbeauftragter und akademischer Leiter an mehreren Hochschulen tätig,...
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Prozent der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen hatten 2024 eine Einwanderungsgeschichte. Das heißt sie selbst oder beide Elternteile sind seit dem Jahr 1950 nach Deutschland eingewandert. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte, traf dies nur auf 11 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer zu. Bei weiteren 12 Prozent der Schülerschaft war nur ein Elternteil nach Deutschland eingewandert, 59 Prozent hatten keine Einwanderungsgeschichte. Unter den Lehrkräften hatten weitere fünf Prozent nur einen eingewanderten Elternteil, 84 Prozent hatten keine Einwanderungsgeschichte. Sowohl in der Schülerschaft...
GdW News
Mietrechtskommission: Ehrliche Bestandsaufnahme statt Symbolpolitik In einem aktuellen Standpunkt bei Table.Briefings fordert Carsten Herlitz, Justiziar des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, die Debatte der Mietrechtskommission auf eine sachliche Grundlage zu stellen. Bezahlbarer Wohnraum lässt sich nur sichern, wenn Mieterschutz, konsequentes Vorgehen gegen Missbrauch und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen zusammen gedacht werden. Pauschale Verschärfungen im Mietrecht drohen hingegen, Neubau und Bestandssicherung weiter auszubremsen. Entscheidend ist eine sachliche, wirtschaftlich fundierte Reform, die Investitionen ermöglicht und zugleich Mieterinnen und Mieter schützt. Nur so kann dauerhaft bezahlbarer...
Recht so
Unzulässigkeit einer gewinnbringenden Untervermietung von Wohnraum Mit Urteil vom 9. Oktober 2025 (Az.: 2-11 S 107/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung des Wohnraums nicht gegeben ist, wenn er durch die Untervermietung einen über die Deckung der eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen hinausgehenden Gewinn erzielt. In dem zu beurteilenden Sachverhalt hat der Mieter seine Wohnung zu einem Mietzins weitervermietet, der mehr als doppelt so hoch war wie seine an den Vermieter zu zahlende Miete....
IT-Konferenz der Wohnungswirtschaft am 14. April 2026
Die IT-Zukunft der Wohnungswirtschaft geht in die nächste Runde. Mit der Veranstaltung will der GdW IT-Managern Mut machen und mit konkreten Praxisbeispielen und inspirierenden Keynotes Wege aufzeigen, wie Wohnungsunternehmen KI-Projekte, IT- und Datensicherheit umsetzen können, ohne dabei mit zu starrer Regulierung Innovationskraft einzubüßen oder Mitarbeitende bei zukünftigen Software- oder KI-Projekten zu verlieren.
BGH: Gewinnbringende Untervermietung von Wohnraum unzulässig
Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 28. Januar 2026 (Az.: VIII ZR 228/23) eine für die Wohnraumvermietung wichtige Frage geklärt: Mieter haben keinen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung, wenn sie damit einen Gewinn erzielen, der über die Deckung ihrer eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen hinausgeht. Eine solche Untervermietung stellt kein „berechtigtes Interesse“ im Sinne des § 553 BGB dar.