Mit Beschluss vom 24. März 2025 (Az.: 2 S 43/24) hat das Landgericht Hanau (LG) entschieden, dass Vermieter nur dann zur Übersendung von Belegkopien einer Betriebskostenabrechnung an den verzogenen Ex-Mieter verpflichtet sind, wenn diesem eine Einsichtnahme in die Belege am Sitz des Vermieters aufgrund der Distanz unzumutbar ist. Im zu beurteilenden Sachverhalt begehrte der klagende Ex-Mieter vom beklagten Vermieter nach dem Ende des Mietverhältnisses die Rückzahlung seiner Kaution. Der daraufhin erstellten Betriebskostenabrechnung widersprach der mittlerweile 120 Kilometer entfernt wohnende Kläger...
