Mit Urteil vom 9. Oktober 2025 (Az.: L 21 U 47/23) hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) entschieden, dass ein zur Selbstrettung vorgenommener Sprung aus dem Fenster der eigenen Wohnung in Folge von explodierenden E-Roller-Akkus nicht als Arbeitsunfall gewertet werden kann. In dem zu beurteilenden Sachverhalt war der klagende Arbeitnehmer, während er im Homeoffice arbeitete aufgrund der Explosion zweier in seiner Wohnung gelagerten E-Roller-Akkus und der damit verbundenen Feuer- und Rauchentwicklung aus dem Fenster gesprungen und hatte sich dabei beide Füße...