Tropfen aus der Dusche als Mietmangel?Mit Urteil vom 28. August 2026 (Az.: 2-11 S 67/25) hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main entschieden, dass ein geringfügiger und unerheblicher Wasseraustritt aus einer Dusche keinen Mietmangel darstellt. In dem zu entscheidenden Fall stritten die Parteien über einen vom beklagten Mieter mehrfach gerügten Mangel an der Duschtür. Dieser sollte dazu geführt haben, dass Wasser aus der Dusche austrat. Aufgrund des behaupteten Mangels minderte der Mieter zunächst rückwirkend die Miete und behielt schließlich die...