Bundesregierung will bessere Förderung der neuen Wohngemeinnützigkeit
Wie es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen heißt, wird auch geprüft, wie der in der NWG geforderte Abstand zur marktüblichen Miete (in der Regel bestimmt durch die ortsübliche Vergleichsmiete) im Einzelnen konkret und rechtssicher festgelegt werden könne. Eine bundesweite Differenz zu den Mieten der als gemeinnützig bezeichneten Wohnungsunternehmen lasse sich nicht ermitteln, da diese immer im Einzelfall zu bestimmen wären.
Wie der Nachrichtendienst heute im bundestag (hib) am 30. März 2026 weiter berichtete, plant die Bundesregierung nicht, Bauleistungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen bei der Umsatzsteuer zu begünstigen. Der Koalitionsvertrag enthalte keine Festlegungen dahingehend, eine Umsatzsteuerbefreiung oder eine ermäßigte Besteuerung von Bauleistungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen einzuführen, heißt es in der Antwort.
In der Vorbemerkung hatten die Abgeordneten darauf hingewiesen, dass es in Deutschland nur noch eine Million soziale oder gemeinnützige Wohnungen gebe. Zugleich hätten aktuell etwa 11 Millionen Haushalte einen Anspruch auf eine vergünstigte Wohnung. Das sei einer der Gründe für die anhaltende Krise auf unseren Wohnungsmärkten.
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sieht das Instrument als Teil-Beitrag im Kampf gegen den Wohnungsmangel – appelliert aber an die Regierung, mit oberster Priorität ein funktionierendes, breiter angelegtes und verlässliches Fördersystem für bezahlbaren Wohnraum für die Mitte der Gesellschaft wiederherzustellen. (hib/schi)
Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen. Eine Einschätzung des GdW zur NWG finden Sie hier.