Recht so
Abwägungsvorrang praxistauglich umsetzen
Kommentar von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW
Aktuell befindet sich der Entwurf zur Novelle des Baugesetzbuches in der Planung. Am 28. November 2025 hat der Koalitionsausschuss, an der die Spitzen der Regierungsparteien teilnehmen, wesentliche Eckpunkte beschlossen. Neben einer Straffung der Beteiligungsverfahren oder bundeseinheitliche Fristen für Stellungnahmen der zu beteiligenden Behörden soll ein „Vorrang für den Bau von neuen Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten“ eingeführt werden. Der GdW hat sich für diesen Vorrang unter dem Stichwort „Fast Lane“ eingesetzt. Entscheidend ist nunmehr die Umsetzung dieses Koalitionsbeschlusses im Gesetz. Dabei ist es wichtig, den Beschluss eins zu eins umzusetzen und an keine neuen Voraussetzungen zu knüpfen. Wichtig ist, dass der Abwägungsvorrang bei einzelnen Vorhaben greift. Bei der Frage, ob überhaupt gebaut werden kann und ob bestimmte Ausnahmen greifen können, die im Baugesetzbuch angelegt sind. Etwa, ob ein Bauvorhaben sich in die vorhandene Umgebung einfügt oder bei der schwierigen Abwägung von den vielen unterschiedlichsten Bestandteilen, die im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen sind. Diese Bestandteile reichen von sozialpolitischen, städtebaulichen Belangen bis hin zu Belangen der Umwelt oder der Wirtschaft. All diese Belange sind und werden berücksichtigt. Wenn aber die Belange gleichmäßig nebeneinander stehen, so braucht derjenige, der die Entscheidung vor Ort zu treffen hat, gesetzlichen Rückenwind, um sich für das Wohnen auszusprechen. Dies gilt gerade in angespannten Wohnungsmärkten. Wollen wir einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt auch in angespannten Wohnungsmärkten erreichen, dann brauchen wir diesen Vorrang für das Wohnen – ohne zusätzliche Voraussetzungen und wie vom Koalitionsausschuss beschlossen.
