Berlin – Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 29. Januar 2026 entschieden, dass das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung ergänzender Maßnahmen bedarf, um das gesetzlich verbindliche Klimaziel für 2030 – mindestens 65 Prozent weniger Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 – zu erreichen.