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Recht so: Baugesetzbuch – Novelle und Mietrecht zusammendenken Kommentar von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

Nach dem sogenannten Bau-Turbo hat das Bundeskabinett eine umfassende Novelle des Baugesetzbuches beschlossen. Mit dem Entwurf wird der ernsthafte Versuch unternommen, das Bauen in Deutschland zu beschleunigen. So können Verfahren durch Digitalisierung, klare Fristen für Stellungnahmen und Beteiligungen sowie eine parallele Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden beschleunigt werden.

3. Juni 2026
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Wann das Gesetz beschlossen wird, ist noch offen. Es muss noch vom Bundestag beraten und dort verabschiedet werden. Gerade für die weiteren Beratungen ist ein klares Bekenntnis für schnelleres Bauen notwendig. Besonders in angespannten Wohnungsmärkten ist schnelles Bauen erforderlich, um das Angebot an Wohnraum zu vergrößern und damit die Mieten für den Neubau bezahlbarer zu machen. Auf der anderen Seite ist aber auch ein Mietrecht notwendig, das den Bau zusätzlicher Wohnungen ermöglicht und verlässliche Rahmenbedingungen schafft. Die seit 2013 vorgenommen Regulierungen für Mieten im Bestand, bei Wiedervermietung und bei Modernisierung müssen neu überdacht werden. Steigende Baukosten auf der einen Seite und eine stärkere Regulierung der Mieten auf der anderen Seite passen nicht zusammen. Vielleicht gelingt es in der Mietrechtskommission darüber nachzudenken, das Mietrecht zielgenauer zu gestalten und die immer kleinteiliger werdenden Regelungen zu überdenken. So erscheint es nicht vermittelbar, das die Mietpreisbremse für alle gilt – unabhängig vom Einkommen. Die bisherigen Regulierungen haben am Ende dazu geführt, angespannte Wohnungsmärkte zu zementieren, da schlicht das Kapital für den Neubau fehlte. Mit den Mitteln des Mietrechts und einer weiteren Regulierung ist jedenfalls nichts gewonnen. Die Miete steht am Ende der Preiskette.

Foto: URBAN_RUTHS

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