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Recht so

Zur Umlagefähigkeit von Wärmelieferungskosten bei einer vom Vermieter vorgenommenen Umstellung von mieterbetriebenen Wärmeversorgung auf Wärmecontracting.

28. Mai 2026
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Mit Urteilen vom 20. Mai 2026 (Az.: VIII ZR 46/25 und VIII ZR 47/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bei einer Umstellung auf gewerbliches Wärmecontracting die Vorschrift über die Umlage von Wärmelieferungskosten als Betriebskosten auf den Mieter weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist, wenn die Wohnung bislang durch von dem Mieter betriebene Einzelöfen beheizt wurde. In beiden zu beurteilenden Sachverhalten bewohnten die jeweiligen beklagten Mieter Wohnungen der klagenden Vermieterin, die mit selbst betriebenen Einzelöfen ausgestattet waren. Die Mietverträge sahen jeweils keine Umlage von Nahwärmelieferungskosten als Betriebskosten auf die Mieter vor. Nach der Umstellung auf Wärmecontracting forderte die Klägerin die Beklagten zu monatlichen Heizkostenvorauszahlungen auf, dem die Beklagten nachkamen. Klageweise machte die Vermieterin dann im Folgenden die gesamten Kosten der Wärmeerzeugung geltend. Der BGH entschied, dass die Beklagten zur Zahlung der Wärmekosten als Betriebskosten verpflichtet seien, die auch bei einem Betrieb der zentralen Wärmeversorgung durch die Vermieterin angefallen wären, da sich die Parteien durch die Zahlungen genau dieser Leistungen, stillschweigend hierauf geeinigt hätten. Grundsätzlich gelte jedoch, dass in den Fällen, in denen Wärmekosten vor der Umstellung auf Contracting nicht als Betriebskosten zu entrichten waren, die gesetzliche Regelung des § 556c BGB zur Umlage der Kosten der Wärmelieferung bei der Umstellung auf Wärmecontracting weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist. Feststellungen bezüglich der weitergehenden Kosten traf das Gericht nicht.

EXPERTENMEINUNG von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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It‘s the Economy: Neue Wirtschaft und sozialer Zusammenhalt jenseits der Metropolen: Technische Innovationen als Betriebssystem auf dem Prüfstand   Mit dem Einzug von technischen Innovationen stellt sich gerade für ländliche Regionen die Frage nach der Wirtschaftlichkeit und den Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt. Beide Fragen konnten wir heute auf einem Panel während des NEW bauhaus Festivals in Weimar diskutieren, welches von @[Mirjam Philipp] (@[VSWG Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V.]) moderiert wurde. Aktuell gibt es viele Modellversuche und Prototypen in den Regionen, die einen eigenständigen wirtschaftlich tragfähigen Betrieb erst noch nachweisen müssen. @[Frank Großmann] (Leiter Stabsstelle Strukturwandel Industrie- und Handelskammer Dresden) wies darauf hin, dass die Förderung von Geschäftsmodellen oftmals wegen der fehlenden kritischen Masse (Nachfrage) in ländlichen Räumen nicht ohne weiteres in erfolgreiche Betriebssysteme überführt werden können. @[Christiane Kilian] (Vorständin Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen) betonte, dass neben Förderung vor allem Strukturen zu entwickeln sind, die für neue Unternehmen Zugänge zu Netzwerken und Wissen ermöglichen. @[Axel Fietzek] (Vorstandsvorsitzender LebensRäume Hoyerswerda eG) hob die Bedeutung des sozialen Miteinanders und der nachbarschaftlichen Fürsorge hervor, die ein wichtiger Maßstab für den Einsatz von #KI und humanoiden Robotern sind. Unter der Bevölkerung gibt es auch eine gewisse Skepsis gegenüber dem Einsatz von Sensorik in den Wohnungen. Christiane Kilian wies ergänzend darauf hin, dass es auch um die Frage von eigenständigen Entscheidungen von Menschen geht, die beim Einsatz von KI und Robotik erhalten bleiben sollten. Das Panel hat wichtige Impuls zum Weiterdenken gegeben. Vielen Dank an alle Teilnehmer für die konstruktiven und spannenden Beiträge.

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