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Recht so

10. Juni 2026
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Zulässigkeit des Drohnenflugs über Wohngebäude
zur Vermessung des Dachs

Mit Urteil vom 5. Januar 2026 (Az.: 222 C 2/26) hat das Amtsgericht München (AG) entschieden, dass ein Wohnungsinhaber gegen einen angekündigten Drohnenflug zur Dachvermessung eines Wohngebäudes keinen Unterlassungsanspruch geltend machen kann. In dem zu beurteilenden Sachverhalt wollte ein beauftragtes Bauunternehmen Dachvermessungen zur energetischen Sanierung eines Gebäudes einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern durchführen. Die Baufirma wies hierauf per Aushang im Hausflur ebenso hin, wie auf die vorgesehene Unkenntlichmachung von auf den Aufnahmen erkennbaren personenbezogene Daten. Einer der Wohnungseigentümer beantragte hiergegen eine einstweilige Verfügung. Dem Unternehmen sollte untersagt werden, mittels des Drohnenflugs durch Bild- und Videoaufnahmen personenbezogene Daten von ihm zu erfassen. Das Amtsgericht sah einen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht als nicht gegeben an, da das Interesse des Bauunternehmers mittels Drohnenflug ein Dachaufmaß ohne risikoreiche Dachbegehung zu erstellen, das Interesse des Bewohners an der Integrität seiner Wohnung überwiege, insbesondere da der Flug angekündigt war und somit Maßnahmen zur Verhinderung von Innenaufnahmen hätten getroffen werden können. Zudem sei ein fünfminütiger Flug im Vergleich zu einer ansonsten notwendigen Einrüstung des Gebäudes das mildere Mittel. Letztlich liege auch kein Datenschutzverstoß vor, da auch hier das berechtigte Interesse des Unternehmers an der Datenverarbeitung das Interesse des Bewohners am Schutz seiner Grundrechte überwiege und die Verarbeitung damit rechtmäßig sei.

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Dritter Stopp unseres Hamburg-Besuchs: das Quartier Ladenbeker Dreieck. Die Baugenossenschaft Bergedorf-Bille zeigt hier, was ein ganzheitlicher #Quartiersansatz in der Praxis bedeutet. Es geht nicht nur um einzelne Gebäude, sondern darum, Quartiere fit für die Zukunft zu machen – klimaneutral, resilient und lebenswert. Im Mittelpunkt steht der Aufbau eines Nahwärmenetzes mit #Geothermie. Ein wesentlicher Vorteil: eine extrem hohe Versorgungssicherheit und keine Abhängigkeit von volatilen Energiepreisen. Das schafft langfristig Stabilität. Aber auch #Klimaanpassung spielt hier eine große Rolle. Die Erfahrungen aus dem Starkregen 2018 waren ein Weckruf für die Genossenschaft. Deshalb wird hier zusätzlich in Regenwassermanagement, Speicherlösungen und eine naturnahe Bepflanzung investiert, die sowohl Trockenheit als auch Starkregen besser standhält. Ein weiterer wichtiger Baustein: die Menschen mitzunehmen. Bewohner müssen verstehen, warum Veränderungen notwendig sind und welchen Nutzen sie langfristig bringen. Projekte wie ein Nachbarschaftsacker laden hier dazu ein, selbst aktiv zu werden. Das Projekt zeigt eindrucksvoll: Die Transformation unserer Quartiere gelingt dann, wenn Klimaschutz, Klimaanpassung und soziale Teilhabe gemeinsam gedacht werden. #Wohnungswirtschaft #Klimaanpassung #Geothermie #Nahwärme #Quartiersentwicklung #Nachhaltigkeit #Stadtentwicklung #Genossenschaften

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