Wohnungswirtschaft Online mobile Logo Wohnungswirtschaft Online desktop Logo
  • wiPlus
  • Bundespolitik
  • Europa & Welt
  • Landespolitik
  • Themen
  • Unternehmen
  • Mediathek
  • Publikationen
  • Abo
  • Newsletter
Wohnungswirtschaft OnlineWohnungswirtschaft Online
Abonnement Anmelden
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw

Recht so

10. Juni 2026
icon_recht_so_1548x1152px

Zulässigkeit des Drohnenflugs über Wohngebäude
zur Vermessung des Dachs

Mit Urteil vom 5. Januar 2026 (Az.: 222 C 2/26) hat das Amtsgericht München (AG) entschieden, dass ein Wohnungsinhaber gegen einen angekündigten Drohnenflug zur Dachvermessung eines Wohngebäudes keinen Unterlassungsanspruch geltend machen kann. In dem zu beurteilenden Sachverhalt wollte ein beauftragtes Bauunternehmen Dachvermessungen zur energetischen Sanierung eines Gebäudes einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern durchführen. Die Baufirma wies hierauf per Aushang im Hausflur ebenso hin, wie auf die vorgesehene Unkenntlichmachung von auf den Aufnahmen erkennbaren personenbezogene Daten. Einer der Wohnungseigentümer beantragte hiergegen eine einstweilige Verfügung. Dem Unternehmen sollte untersagt werden, mittels des Drohnenflugs durch Bild- und Videoaufnahmen personenbezogene Daten von ihm zu erfassen. Das Amtsgericht sah einen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht als nicht gegeben an, da das Interesse des Bauunternehmers mittels Drohnenflug ein Dachaufmaß ohne risikoreiche Dachbegehung zu erstellen, das Interesse des Bewohners an der Integrität seiner Wohnung überwiege, insbesondere da der Flug angekündigt war und somit Maßnahmen zur Verhinderung von Innenaufnahmen hätten getroffen werden können. Zudem sei ein fünfminütiger Flug im Vergleich zu einer ansonsten notwendigen Einrüstung des Gebäudes das mildere Mittel. Letztlich liege auch kein Datenschutzverstoß vor, da auch hier das berechtigte Interesse des Unternehmers an der Datenverarbeitung das Interesse des Bewohners am Schutz seiner Grundrechte überwiege und die Verarbeitung damit rechtmäßig sei.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

Das Urteil stellt klar, dass unter bestimmten Voraussetzungen Drohnenflüge zur Feststellung und Dokumentierung von Gebäuden und Gebäudeschäden selbst dann rechtmäßig sein können, wenn sie gegen den Willen einzelner Parteien erfolgen. Relevant ist dabei für die Interessenabwägung neben der Voraussetzung, dass es sich beim Drohnenflug um ein Mittel geringer Eingriffsintensität im Gegensatz zu bestehenden Alternativen handelt, insbesondere, dass die Maßnahme rechtzeitig angekündigt wurde. Bewohner können somit frühzeitig Vorkehrungen zum Schutz ihrer Privatsphäre treffen. Fehlt es hingegen an dieser Vorankündigung , wie in einem Fall des Bayrischen Oberlandesgerichts (4 CE 23.2267, NZV 2025, 316), liegt aufgrund der damit einhergehenden erschwerten Vorkehrungen zum Schutz der Privatsphäre eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor.

Foto: URBAN_RUTHS

🌱 Road2Green: Jetzt für den DW-Zukunftspreis 2027 bewerben! 🏢✨ Wie gelingt der Spagat zwischen Klimaschutz und bezahlbarem Wohnen? Der DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2027 (ausgerichtet von DW Die Wohnungswirtschaft, präsentiert von Aareon) sucht überzeugende Gesamtstrategien zur Klimaneutralität – egal ob Bestand oder Neubau, groß oder klein! Gesucht wird die Vielfalt an Wegen: Ob Quartiersansatz, serielle Sanierung oder digitale Lösungen – Hauptsache Teil einer nachvollziehbaren Gesamtstrategie. 💡 Ihre Chance: Präsentation vor einer namhaften Jury (Vorsitz: Prof. Elisabeth Endres) Hohe Medienpräsenz in DW Die Wohnungswirtschaft & Haufe.Immobilien Preisverleihung beim WohnZukunftsTag 2027 Schirmherr ist GdW-Präsident Axel Gedaschko. 📅 Frist: Bis zum 31. Januar 2027 online bewerben unter: www.dw-zukunftspreis.de.

0 Share

wi Wohnungspolitische Informationen 39/2026

page_1

WI 39/2026

  • Registrieren
  • Abonnement
  • Artikel ansehen
  • Newsletter
  • Abonnement
  • Kündigung
  • Kontakt
  • Mediadaten
Wohnungswirtschaft Online Abonnement Anmelden

Unsere Partner

  • DigiWoh
  • BBA
  • BID
  • Housing Europe
  • Initative Wohnen
  • NaWoh
  • Praxispfad
  • DEWSWOS
  • EBZ
  • InWIS
  • © Copyright 2026
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw