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Recht so

Keine Umlegbarkeit von Wartungskosten für außerhalb der ­Wohnungen in den Hausfluren angebrachte Rauchwarnmelder: Mit Urteil vom 23. Oktober 2025 (Az.: 9 S 32/25) hat das Landgericht (LG) Wuppertal entschieden, dass soweit die Anbringung von Rauchwarnmeldern in Gemeinschaftsflächen weder rechtlich noch tatsächlich erforderlich ist, die Wartungskosten nicht als sonstige Betriebskosten umgelegt werden können. In dem zu beurteilenden Sachverhalt stritten die Parteien über die Umlegbarkeit von Wartungskosten als sonstige Betriebskosten für im Treppenhaus installierte Rauchwarnmelder.

7. Juli 2026
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Die für das streitgegenständliche Objekt geltende Landesbauordnung sah keine verpflichtende Installation solcher Melder in Gemeinschaftsflächen vor, sondern nur innerhalb der Wohnungen. Das LG entschied zu Lasten des Vermieters, dass eine Umlage der Kosten ausscheidet. Es handele sich bei diesen nicht um sonstige Betriebskosten, weil die Anbringung und damit die Wartung der Rauchwarnmelder in den Gemeinschaftsflächen weder rechtlich noch tatsächlich erforderlich sei. Weder sei der Vermieter rechtlich zur Installation verpflichtet gewesen, noch begründe eine solche Maßnahme eine die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessernde Modernisierungsmaßnahme. Der Gesetzgeber habe den Anwendungsbereich gerade nicht auf die Gemeinschaftsflächen ausweiten wollen, sondern sehe für diese Flächen andere Brandschutzmaßnahmen vor.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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Dritter Stopp unseres Hamburg-Besuchs: das Quartier Ladenbeker Dreieck. Die Baugenossenschaft Bergedorf-Bille zeigt hier, was ein ganzheitlicher #Quartiersansatz in der Praxis bedeutet. Es geht nicht nur um einzelne Gebäude, sondern darum, Quartiere fit für die Zukunft zu machen – klimaneutral, resilient und lebenswert. Im Mittelpunkt steht der Aufbau eines Nahwärmenetzes mit #Geothermie. Ein wesentlicher Vorteil: eine extrem hohe Versorgungssicherheit und keine Abhängigkeit von volatilen Energiepreisen. Das schafft langfristig Stabilität. Aber auch #Klimaanpassung spielt hier eine große Rolle. Die Erfahrungen aus dem Starkregen 2018 waren ein Weckruf für die Genossenschaft. Deshalb wird hier zusätzlich in Regenwassermanagement, Speicherlösungen und eine naturnahe Bepflanzung investiert, die sowohl Trockenheit als auch Starkregen besser standhält. Ein weiterer wichtiger Baustein: die Menschen mitzunehmen. Bewohner müssen verstehen, warum Veränderungen notwendig sind und welchen Nutzen sie langfristig bringen. Projekte wie ein Nachbarschaftsacker laden hier dazu ein, selbst aktiv zu werden. Das Projekt zeigt eindrucksvoll: Die Transformation unserer Quartiere gelingt dann, wenn Klimaschutz, Klimaanpassung und soziale Teilhabe gemeinsam gedacht werden. #Wohnungswirtschaft #Klimaanpassung #Geothermie #Nahwärme #Quartiersentwicklung #Nachhaltigkeit #Stadtentwicklung #Genossenschaften

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