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Recht so

14. Mai 2026
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Wann wird der Kautionsrückzahlungsanspruch fällig?

Mit Beschluss vom 3. März 2026 (Az.: 31 T 1172/26) hat das Landgericht München I (LG) entschieden, dass der Anspruch des Mieters auf Rückgabe einer Mietsicherheit erst dann fällig wird, wenn eine angemessene Überlegungsfrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen darf. In dem zu beurteilenden Sachverhalt kündigte der Mieter das Mietverhältnis und zahlte die letzten drei Monate keinen Mietzins mehr. Gleichwohl verklagte der Mieter den Vermieter unmittelbar nach Ende des Mietverhältnisses auf Rückzahlung der Kaution. Der Vermieter rechnete nach Klageerhebung aufgrund der ausstehenden Miete mit dem Kautionsrückzahlungsanspruch auf und berief sich auf die noch nicht abgelaufene Überlegungsfrist. Diese beträgt zwischen drei und sechs Monate. Das LG wies die Klage als unbegründet ab, da die Kautionsrückzahlungsforderung des Mieters nicht fällig geworden sei. Dies folge daraus, dass zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch offene Mietforderungen und damit Ansprüche, zu deren Sicherung die Kaution erforderlich ist, auf Seiten des Vermieters bestanden, sodass selbst bei nicht erfolgter Aufrechnung die Klage abgewiesen worden wäre. Ebenso könne es aufgrund der fehlenden Mahnung dahinstehen, ob bereits vor Erhebung der Klage die Überlegungsfrist abgelaufen war.

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Am Nachmittag führte die Sommertour nach Speyer 🏘️☀️ Drei Stationen, drei unterschiedliche Ansätze – und doch verbindet sie eine Frage: Wie kann Wohnen bezahlbar, nachhaltig und gemeinschaftlich gestaltet werden? Los ging’s bei der GEWO Speyer 🏗️ In der Kurt-Schumacher-Straße entstehen drei neue Mehrfamilienhäuser mit 42 Wohnungen. Fast die Hälfte wird sozial gefördert. Dank der Förderung des Landes Rheinland-Pfalz bleibt das Mietniveau auch langfristig für mittlere Einkommen bezahlbar. Klimagerechte Bauweise, fünf barrierefreie Wohnungen – davon drei rollstuhlgerecht – und ein 200 Quadratmeter großer Gemeinschaftsraum ergänzen das Konzept. GEWO-Geschäftsführer Oliver Hanneder gab Einblicke in die Umsetzung. Nächster Stopp: @[Gemeinnütziges Siedlungswerk Speyer GmbH] 🏙️ Beim Projekt „Seppelskasten“ wurde zwischen 2019 und 2024 eine ehemalige Gewerbeimmobilie in eine moderne, weitgehend barrierefreie Wohnanlage verwandelt. Neubau und teilweise erhaltene Bestandsgebäude verbinden unterschiedliche Wohnformen. Auch eine Wohngruppe des Jugendwerks hat hier ein Zuhause gefunden. Fernwärme, Photovoltaik, begrünte Dächer und zusätzliche Grünflächen machen das Projekt auch energetisch zukunftsfähig. GSW-Geschäftsführer @[Christian Rohatyn] stellte das Projekt vor. Zum Abschluss: Mehrgenerationenwohnen bei der @[Baugenossenschaft Speyer eG] 🤝 13 Wohneinheiten, ein Gemeinschaftsraum und eine Gewerbeeinheit bilden den Rahmen für ein vielfältiges Miteinander. Auszubildende, Senioren, Familien und Alleinerziehende leben hier unter einem Dach. Der GBS-Nachbarschaftsverein sorgt mit regelmäßigen Treffen und Aktivitäten für Austausch und Unterstützung. @[Oliver Pastor] und @[Bernd Reif], Vorstände der GBS Speyer, zeigten, wie soziales Management lebendige Nachbarschaften stärken kann. Drei Projekte, drei Wege – aber eine gemeinsame Perspektive: Zukunftsfähiges Wohnen braucht Bezahlbarkeit, Klimaschutz, Barrierefreiheit und lebendige Quartiere. Speyer zeigt, wie das ganz praktisch funktionieren kann. #Sommertour2026 #Wohnungswirtschaft #Speyer #BezahlbaresWohnen #Quartiersentwicklung

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