Recht so
Man kann das ein oder andere im Detail natürlich noch hinterfragen, aber der Anfang ist gemacht. Fristen für behördliche Stellungnahmen müssen am Ende durch den zuständigen Mitarbeiter oder die zuständige Mitarbeiterin im Bauamt und die kommunalen Entscheidungsträger umgesetzt und vertreten werden – sowohl politisch als auch im Streitfall vor Gericht. Ist man unsicher, so wird häufig der sichere Weg gewählt oder eben vom Vorhaben oder den Möglichkeiten der Beschleunigung Abstand genommen. Denn Ausnahmen müssen begründet und mit den zahlreichen öffentlichen Belangen im Baurecht abgewogen werden. Und das dauert. Keiner möchte eine juristische Niederlage verantworten und sich vorwerfen lassen müssen, falsch abgewogen zu haben. Und eben hier würde der Abwägungsvorrang ansetzen, den der GdW ins Spiel gebracht hat: Im Zweifel für den Wohnungsbau und Rückendeckung für die Bauämter. Ein Abwägungsvorrang für den Wohnungsbau würde also bei Konflikten in der Abwägung mit anderen Interessen bei den jeweiligen Einzelvorhaben ansetzen. Dieser Abwägungsvorrang wäre eine wichtige Ergänzung zum Bau-Turbo, der ebenfalls Ermessen vorsieht und den Kommunen vor allem die Möglichkeit gibt, Bauland schneller freizugeben. Daneben würde ein Abwägungsvorrang für einzelne Vorhaben nicht nur für künftige Planverfahren anwendbar sein, wie dies im aktuellen Entwurf vorgesehen ist, sondern auch auf sämtliche Vorhaben, die noch nicht genehmigt sind bzw. auch auf Vorhaben, für die es keinen Bebauungsplan gibt.

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