Mit Beschluss vom 15. März 2024 (Az.: 14 C 336/23) hat das Amtsgericht Kreuzberg (AG) entschieden, dass eine Anmietung von Wohnraum zu Studienzwecken noch keinen Anlass darstellt, um von vorneherein von einem kurzfristigen Mietverhältnis auszugehen. Hierfür seien Umstände erforderlich, die die Kurzfristigkeit anderweitig begründen. Die Parteien schlossen im zu beurteilenden Sachverhalt einen Zeitmietvertrag. Lebensmittelpunkt der studierenden Mieter sollte nach dem Studium wieder Indien sein. Kurz vor Ablauf der Befristung weigerten sich die Mieter, aus der Wohnung auszuziehen. Der Vermieter klagte...
Recht
Kein Hinnehmen des Vermieterstandpunkts durch freiwilligen Auszug – Betriebskostennachforderung im Zahlungsverzug
Mit Beschluss vom 13. August 2024 (Az.: VIII ZR 255/21) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein freiwilliger Auszug des Wohnungsmieters nicht bedeutet, dass das dieser die Rechtsposition des Vermieters bei Streitigkeiten einnimmt. Im vom BGH zu beurteilenden Sachverhalt stritten sich Vermieter und Mieter über die Höhe der Miete und über den Nachzahlungsbetrag aus Betriebskosten. Im Zuge dieses Streits kündigte der Vermieter fristlos. Obwohl sich der Mieter gegen die Räumungsklage gerichtlich wehrte, zog der Mieter während des gerichtlichen Verfahrens aus....
Nachzahlungsforderungen aus Betriebskostenabrechnungen können fristlose Kündigungen rechtfertigen
Mit Urteil vom 20. Dezember 2024 (Az.: 33 C 33/24) hat das Amtsgericht Brandenburg (AG) entschieden, dass Rückstände aus Betriebskostenabrechnungen in Höhe von mindestens zwei Monatsmieten eine fristlose Kündigung nach § 543 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach sich ziehen können. Im zu beurteilenden Sachverhalt begehrt der klagende Vermieter die Räumung und Herausgabe der vom beklagten Mieter bewohnten Wohnung. Der zwischen den Parteien geschlossene Mietvertrag sah einen monatlichen Mietzins von 330 Euro inklusive eines Betrags von 65 Euro an Vorauszahlungen...
Belegeinsicht in elektronischer Form seit dem 1. Januar 2025
Teil des am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) ist der neue § 556 Absatz 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Entwurf des Bundeskabinetts zur Mietpreisbremse ist Verfassungsbruch mit Ansage
Am 11. Dezember 2024 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Die Mietpreisbremse soll bis Dezember 2029 verlängert werden, die Ausnahme für den Neubau sollen um fünf Jahre verschoben werden und – anders als der Entwurf des Bundesjustizministeriums – von erhöhten Anforderungen an die Begründung, dass es sich um angespannte Wohnungsmärkte handelt, wurde abgesehen.
Wirksame Kündigung ohne vorherige Abmahnung auch gegenüber einem zur Tatzeitpunkt schuldunfähigen und gewalttätigen Mieter
Wirksame Kündigung ohne vorherige Abmahnung auch gegenübereinem zur Tatzeitpunkt schuldunfähigen und gewalttätigen Mieter
Emojis im Rechtsverkehr – Jura ist doch nicht so trocken ?
Mit Urteil vom 11. November 2024 (19 U 200/24) hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden, dass Textnachrichten oder Attachments in Gestalt von Textverarbeitungs- oder PDF-Dateien oder ausreichend guter Fotos per WhatsApp bei rechtsgeschäftlich vereinbarter Schriftform die Voraussetzungen des § 127 Absatz 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wahren. Danach genügt zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung.
Aktuelle Rechtsprechung 4. November 2024, online
Nach dem Motto „In 90 Minuten auf den neuesten Stand gebracht!“ gibt dieses Seminar einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht. Im Fokus des Webinars stehen die wichtigsten Entscheidungen des Jahres 2024. Ob zum Betriebskostenrecht, zur Modernisierung oder zu allgemeinen mietrechtlichen Fragestellungen: Schwerpunkt ist insbesondere der Praxisbezug der besprochenen Entscheidungen. Denn die Fragestellung „Was wurde entschieden und welche Auswirkungen hat es für die Praxis?“ ist relevant, um im Vermietungsalltag rechtssicher zu handeln.