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Fristlose Kündigung wegen Lärms sowie mehrfacher Blockade der Hauseingangstür

5. Februar 2025
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Mit Urteil vom 7. Februar 2024 (AZ.: 18 C 304/23) hat das Amtsgericht Lemgo (AG) entschieden, dass neben regelmäßiger lautstarker und auch nächtlicher Musik aus der Wohnung eines Mieters auch das Abschließen der Hauseingangstür eine Störung des Hausfriedens begründen und eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, wenn durch das Verschließen ein Verlassen des Hauses im Brandfall erschwert wird. Im zu beurteilenden Sachverhalt kündigte der klagende Vermieter das mit der beklagten Mieterin bestehende Mietverhältnis, aufgrund täglicher, insbesondere nächtlicher Ruhestörungen durch Musik und lautes Schreien sowie mehrfachen Abschließens der Hauseingangstür, fristlos. Mehrfache vorherige Abmahnungen waren erfolglos geblieben. Im folgenden Rechtsstreit entsprach das Amtsgericht dem Klageantrag auf Räumung vollständig.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

Erhebliche und nachhaltige Störungen des Hausfriedens durch Mieter können zur fristlosen Kündigung berechtigen. Neben Lärmbelästigungen durch Musik oder lautes Geschrei insbesondere in Nacht- oder Ruhezeiten kann auch das Verschließen der Hauseingangstür ein fristloser Kündigungsgrund sein: Dann nämlich, wenn dadurch Flucht- und Rettungsmöglichkeiten blockiert werden. So trifft den Vermieter auch die Pflicht, Leben und Gesundheit seiner Mieter zu schützen, soweit dies in seinen Einwirkungsbereich fällt. Man spricht hier auch von einer Verkehrssicherungspflicht. Kann der Vermieter seine Pflicht aufgrund entgegen liegendem Verhalten eines Mieters nicht erfüllen, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Voraussetzung: Vor der Kündigung muss der Mieter auf sein pflichtwidriges Verhalten hingewiesen worden sein und eben auch auf die negative Konsequenz der fristlosen Kündigung im Wiederholungsfall. Der Mieter muss also eine Abmahnung erhalten haben.

Die #Wärmewende scheitert nicht an fehlenden Projektideen. Entscheidend ist ihre Finanzierung – und die richtige politische sowie regulatorische Rahmensetzung. Neue Wärmenetze und moderne Infrastrukturen benötigen viel Kapital und lange Planungshorizonte. Gleichzeitig beeinflussen Regulierungen, die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Baukosten und Anschlussquoten die Wirtschaftlichkeit. Doch wie gelingt der praktische Übergang? Von Fragen wie dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) auf dem Prüfstand bis hin zur Frage, wie man Fernwärme und Wärmepumpe intelligent miteinander versöhnen kann, gibt es viel zu besprechen. Stadtwerke, Banken, Investoren und die Wohnungswirtschaft müssen daher früh klären: • Welche Projekte erfüllen die Finanzierungskriterien? • Wie lassen sich Risiken fair verteilen? • Welche Förderinstrumente und Rahmenbedingungen (wie das GMG oder die Kommunale Wärmeplanung) schaffen echte Planungssicherheit? • Wie entstehen tragfähige Refinanzierungsmodelle im Wärmemarkt? Genau diesen drängenden Fragen widmen wir uns bei der Energiemanager-Konferenz 2026 im Rahmen des Themenblocks „Positionen zum Fortgang der Wärmewende“. Wir freuen uns sehr auf den hochkarätigen Austausch und die Diskussion mit starken Expertinnen und Experten aus der Praxis: 🎙️ @[Ingeborg Esser] (Hauptgeschäftsführung, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienwirtschaft) 🎙️@[Kerstin Andreae] (Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, @[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.]) 🎙️ Klaus Köhler (Partner, m3 management consulting) 🎙️ Andreas Reinhardt (Geschäftsführer, @[Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH]) https://lnkd.in/dKMhAs-f

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