Fristlose Kündigung wegen Lärms sowie mehrfacher Blockade der Hauseingangstür

Mit Urteil vom 7. Februar 2024 (AZ.: 18 C 304/23) hat das Amtsgericht Lemgo (AG) entschieden, dass neben regelmäßiger lautstarker und auch nächtlicher Musik aus der Wohnung eines Mieters auch das Abschließen der Hauseingangstür eine Störung des Hausfriedens begründen und eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, wenn durch das Verschließen ein Verlassen des Hauses im Brandfall erschwert wird. Im zu beurteilenden Sachverhalt kündigte der klagende Vermieter das mit der beklagten Mieterin bestehende Mietverhältnis, aufgrund täglicher, insbesondere nächtlicher Ruhestörungen durch Musik und lautes Schreien sowie mehrfachen Abschließens der Hauseingangstür, fristlos. Mehrfache vorherige Abmahnungen waren erfolglos geblieben. Im folgenden Rechtsstreit entsprach das Amtsgericht dem Klageantrag auf Räumung vollständig.
Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW
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