Wohnungswirtschaft Online mobile Logo Wohnungswirtschaft Online desktop Logo
  • wiPlus
  • Bundespolitik
  • Europa & Welt
  • Landespolitik
  • Themen
  • Unternehmen
  • Mediathek
  • Publikationen
  • Abo
  • Newsletter
Wohnungswirtschaft OnlineWohnungswirtschaft Online
Abonnement Anmelden
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw

Eine Anmietung zu Studienzwecken bedeutet nicht zwangsläufig kurzfristige Gebrauchsüberlassung

29. Januar 2025
icon_recht_so_1548x1152px

Mit Beschluss vom 15. März 2024 (Az.: 14 C 336/23) hat das Amtsgericht Kreuzberg (AG) entschieden, dass eine Anmietung von Wohnraum zu Studienzwecken noch keinen Anlass darstellt, um von vorneherein von einem kurzfristigen Mietverhältnis auszugehen. Hierfür seien Umstände erforderlich, die die Kurzfristigkeit anderweitig begründen. Die Parteien schlossen im zu beurteilenden Sachverhalt einen Zeitmietvertrag. Lebensmittelpunkt der studierenden Mieter sollte nach dem Studium wieder Indien sein. Kurz vor Ablauf der Befristung weigerten sich die Mieter, aus der Wohnung auszuziehen. Der Vermieter klagte unter anderem auf Räumung. Das Amtsgericht lehnte den Klageantrag aufgrund einer ursprünglich nicht wirksamen Befristung des Mietverhältnisses ab.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

Zeitmietverträge sind nur in engen Grenzen zulässig. Entweder handelt es sich um eine Gebrauchsüberlassung nur zum vorübergehenden Gebrauch, bei der das Wohnen des Mieters nicht im Vordergrund steht, sondern nur die kurzfristige Überlassung (etwa vier bis sieben Monate) oder es liegen die Voraussetzungen eines Zeitmietvertrages vor. Etwa die Benutzung der Räume nach Ablauf der Zeit durch Angehörige, die Beseitigung beziehungsweise wesentliche Veränderung der Räume oder die Vermietung an Dienstverpflichtete. Diese engen Grenzen dienen dazu, die Bestimmungen über den Mieterschutz nicht so einfach durch Zeitmietverträge zu umgehen. Das gilt auch bei der Vermietung an Studenten. Für Studentenwohnheime selbst gelten bestimmte Vorschriften des Mieterschutzes nicht, wie etwa die Bestimmungen über den Kündigungsschutz und teilweise der Miethöhe. Dies dient dazu, den Anreiz für die Bereitstellung von Studentenwohnheime zu erhöhen.

Die #Wärmewende scheitert nicht an fehlenden Projektideen. Entscheidend ist ihre Finanzierung – und die richtige politische sowie regulatorische Rahmensetzung. Neue Wärmenetze und moderne Infrastrukturen benötigen viel Kapital und lange Planungshorizonte. Gleichzeitig beeinflussen Regulierungen, die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Baukosten und Anschlussquoten die Wirtschaftlichkeit. Doch wie gelingt der praktische Übergang? Von Fragen wie dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) auf dem Prüfstand bis hin zur Frage, wie man Fernwärme und Wärmepumpe intelligent miteinander versöhnen kann, gibt es viel zu besprechen. Stadtwerke, Banken, Investoren und die Wohnungswirtschaft müssen daher früh klären: • Welche Projekte erfüllen die Finanzierungskriterien? • Wie lassen sich Risiken fair verteilen? • Welche Förderinstrumente und Rahmenbedingungen (wie das GMG oder die Kommunale Wärmeplanung) schaffen echte Planungssicherheit? • Wie entstehen tragfähige Refinanzierungsmodelle im Wärmemarkt? Genau diesen drängenden Fragen widmen wir uns bei der Energiemanager-Konferenz 2026 im Rahmen des Themenblocks „Positionen zum Fortgang der Wärmewende“. Wir freuen uns sehr auf den hochkarätigen Austausch und die Diskussion mit starken Expertinnen und Experten aus der Praxis: 🎙️ @[Ingeborg Esser] (Hauptgeschäftsführung, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienwirtschaft) 🎙️@[Kerstin Andreae] (Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, @[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.]) 🎙️ Klaus Köhler (Partner, m3 management consulting) 🎙️ Andreas Reinhardt (Geschäftsführer, @[Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH]) https://lnkd.in/dKMhAs-f

0 Share

wi Wohnungspolitische Informationen 39/2026

page_1

WI 39/2026

  • Registrieren
  • Abonnement
  • Artikel ansehen
  • Newsletter
  • Abonnement
  • Kündigung
  • Kontakt
  • Mediadaten
Wohnungswirtschaft Online Abonnement Anmelden

Unsere Partner

  • DigiWoh
  • BBA
  • BID
  • Housing Europe
  • Initative Wohnen
  • NaWoh
  • Praxispfad
  • DEWSWOS
  • EBZ
  • InWIS
  • © Copyright 2026
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw