Wohnungswirtschaft Online mobile Logo Wohnungswirtschaft Online desktop Logo
  • wiPlus
  • Bundespolitik
  • Europa & Welt
  • Landespolitik
  • Themen
  • Unternehmen
  • Mediathek
  • Publikationen
  • Abo
  • Newsletter
Wohnungswirtschaft OnlineWohnungswirtschaft Online
Abonnement Anmelden
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw

Belegeinsicht in elektronischer Form seit dem 1. Januar 2025

Teil des am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) ist der neue § 556 Absatz 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

9. Januar 2025
icon_recht_so_1548x1152px

Kommentar von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

Diese Vorschrift stellt zum einen klar, dass der Mieter ein Belegeinsichtsrecht hat, wenn er die Nebenkostenabrechnung überprüfen möchte. Dem Vermieter wird im Gegenzug aber ab dem 1. Januar 2025 – und somit auch auf laufende Abrechnungsperioden, die noch nicht abgeschlossen sind – durch § 556 Absatz 4 Satz 2 BGB das Recht eingeräumt, dem Mieter Abrechnungsbelege künftig digital zur Verfügung zu stellen. Erhält der Vermieter etwa Belege in Papierform von seinen Versorgern oder Dienstleistern, kann er diese einscannen und etwa per E-Mail dem Mieter zur Überprüfung der Nebenkostenabrechnung zur Verfügung stellen. Verlangt der Mieter also entsprechende Abrechnungsbelege, um seine Nebenkostenabrechnung zu überprüfen, so sollten Vermieter den Mieter auf die neue gesetzliche Möglichkeit hinweisen und etwa die E-Mail-Adresse verlangen, wenn sie bislang nicht vorliegt. In aller Regel sollte dieses Verfahren unproblematisch sein. Soweit der Mieter aber aus Altersgründen oder entsprechenden Einschränkungen nicht elektronisch kommuniziert, bleibt es dabei, dass der Vermieter entweder die Originalbelege bzw. und ggf. die Kopien zusenden kann oder dem Mieter die Einsichtnahme am Geschäftssitz vorschlägt. Hier würde es dann bei den bisherigen Grundsätzen auch im Hinblick auf die Kostenerstattung von Kopien bleiben. Wie ist es aber, wenn ein internetaffiner Mieter nicht möchte, dass ihm die Belege elektronisch zugesendet werden? Um die gesetzliche Neuregelung nicht auszuhöhlen, dürfte in diesen Fällen eine erkennbar schikanöse Weigerung des Mieters unzulässig sein. Aber mal abwarten, wie sich der Meinungsstand in dieser Frage entwickelt.

🏆 #Kommunikationspreis der #Wohnungswirtschaft: Die Nominierten stehen fest! Der erste Kommunikationspreis der Wohnungswirtschaft geht in die nächste Runde: 27 Beiträge haben es auf die Shortlist geschafft – in den Kategorien #Mieterzeitung, #Website und #SocialMedia. Die Resonanz auf die Premiere zeigt, wie vielfältig und professionell Kommunikation in der Wohnungswirtschaft heute ist: 📌 127 Wohnungsunternehmen 📌 221 eingereichte Beiträge 📌 88 Mieterzeitungen 📌 61 Websites 📌 72 Social-Media-Angebote Mit dem neuen Preis entwickelt der GdW den bisherigen Wettbewerb „Deutschlands beste Mieterzeitung“ weiter. Denn gute Kommunikation findet längst auf vielen Kanälen statt: Sie informiert, schafft Vertrauen und stärkt das Miteinander in den Wohnquartieren. Die Vorjury aus dem GdW-Fachausschuss Marketing und Kommunikation hat nun die Shortlist ausgewählt. Bewertet wurden die Beiträge in drei Größenklassen – auf Grundlage eines gemeinsam mit Prof. Dr. @[Matthias Neu] und seinen Studierenden von der @[Hochschule Darmstadt] entwickelten Bewertungsverfahrens. Im Oktober entscheidet die Hauptjury über die insgesamt neun Preisträger. 🎉 Wer am Ende ausgezeichnet wird, erfahren wir am 17. November 2026 beim Tag der Wohnungswirtschaft in Berlin. Herzlichen Glückwunsch an alle nominierten Wohnungsunternehmen! Und vielen Dank an alle Wettbewerbsteilnehmer für ihre Beiträge! 👏 👉 Die vollständige Shortlist mit allen 27 Nominierten: https://lnkd.in/dTzYYuU3

0 Share

wi Wohnungspolitische Informationen 40/2027

wi_2640_eMag

WI 40/2026

  • Registrieren
  • Abonnement
  • Artikel ansehen
  • Newsletter
  • Abonnement
  • Kündigung
  • Kontakt
  • Mediadaten
Wohnungswirtschaft Online Abonnement Anmelden

Unsere Partner

  • DigiWoh
  • BBA
  • BID
  • Housing Europe
  • Initative Wohnen
  • NaWoh
  • Praxispfad
  • DEWSWOS
  • EBZ
  • InWIS
  • © Copyright 2026
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
Wohnungswirtschaft Online auf LinkedinWohnungswirtschaft Online auf YoutubeWohnungswirtschaft Online auf InstagramWohnungswirtschaft Online auf Gdw