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Belegeinsicht in elektronischer Form seit dem 1. Januar 2025

Teil des am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) ist der neue § 556 Absatz 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

9. Januar 2025
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Kommentar von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

Diese Vorschrift stellt zum einen klar, dass der Mieter ein Belegeinsichtsrecht hat, wenn er die Nebenkostenabrechnung überprüfen möchte. Dem Vermieter wird im Gegenzug aber ab dem 1. Januar 2025 – und somit auch auf laufende Abrechnungsperioden, die noch nicht abgeschlossen sind – durch § 556 Absatz 4 Satz 2 BGB das Recht eingeräumt, dem Mieter Abrechnungsbelege künftig digital zur Verfügung zu stellen. Erhält der Vermieter etwa Belege in Papierform von seinen Versorgern oder Dienstleistern, kann er diese einscannen und etwa per E-Mail dem Mieter zur Überprüfung der Nebenkostenabrechnung zur Verfügung stellen. Verlangt der Mieter also entsprechende Abrechnungsbelege, um seine Nebenkostenabrechnung zu überprüfen, so sollten Vermieter den Mieter auf die neue gesetzliche Möglichkeit hinweisen und etwa die E-Mail-Adresse verlangen, wenn sie bislang nicht vorliegt. In aller Regel sollte dieses Verfahren unproblematisch sein. Soweit der Mieter aber aus Altersgründen oder entsprechenden Einschränkungen nicht elektronisch kommuniziert, bleibt es dabei, dass der Vermieter entweder die Originalbelege bzw. und ggf. die Kopien zusenden kann oder dem Mieter die Einsichtnahme am Geschäftssitz vorschlägt. Hier würde es dann bei den bisherigen Grundsätzen auch im Hinblick auf die Kostenerstattung von Kopien bleiben. Wie ist es aber, wenn ein internetaffiner Mieter nicht möchte, dass ihm die Belege elektronisch zugesendet werden? Um die gesetzliche Neuregelung nicht auszuhöhlen, dürfte in diesen Fällen eine erkennbar schikanöse Weigerung des Mieters unzulässig sein. Aber mal abwarten, wie sich der Meinungsstand in dieser Frage entwickelt.

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Am Nachmittag führte die Sommertour nach Speyer 🏘️☀️ Drei Stationen, drei unterschiedliche Ansätze – und doch verbindet sie eine Frage: Wie kann Wohnen bezahlbar, nachhaltig und gemeinschaftlich gestaltet werden? Los ging’s bei der GEWO Speyer 🏗️ In der Kurt-Schumacher-Straße entstehen drei neue Mehrfamilienhäuser mit 42 Wohnungen. Fast die Hälfte wird sozial gefördert. Dank der Förderung des Landes Rheinland-Pfalz bleibt das Mietniveau auch langfristig für mittlere Einkommen bezahlbar. Klimagerechte Bauweise, fünf barrierefreie Wohnungen – davon drei rollstuhlgerecht – und ein 200 Quadratmeter großer Gemeinschaftsraum ergänzen das Konzept. GEWO-Geschäftsführer Oliver Hanneder gab Einblicke in die Umsetzung. Nächster Stopp: @[Gemeinnütziges Siedlungswerk Speyer GmbH] 🏙️ Beim Projekt „Seppelskasten“ wurde zwischen 2019 und 2024 eine ehemalige Gewerbeimmobilie in eine moderne, weitgehend barrierefreie Wohnanlage verwandelt. Neubau und teilweise erhaltene Bestandsgebäude verbinden unterschiedliche Wohnformen. Auch eine Wohngruppe des Jugendwerks hat hier ein Zuhause gefunden. Fernwärme, Photovoltaik, begrünte Dächer und zusätzliche Grünflächen machen das Projekt auch energetisch zukunftsfähig. GSW-Geschäftsführer @[Christian Rohatyn] stellte das Projekt vor. Zum Abschluss: Mehrgenerationenwohnen bei der @[Baugenossenschaft Speyer eG] 🤝 13 Wohneinheiten, ein Gemeinschaftsraum und eine Gewerbeeinheit bilden den Rahmen für ein vielfältiges Miteinander. Auszubildende, Senioren, Familien und Alleinerziehende leben hier unter einem Dach. Der GBS-Nachbarschaftsverein sorgt mit regelmäßigen Treffen und Aktivitäten für Austausch und Unterstützung. @[Oliver Pastor] und @[Bernd Reif], Vorstände der GBS Speyer, zeigten, wie soziales Management lebendige Nachbarschaften stärken kann. Drei Projekte, drei Wege – aber eine gemeinsame Perspektive: Zukunftsfähiges Wohnen braucht Bezahlbarkeit, Klimaschutz, Barrierefreiheit und lebendige Quartiere. Speyer zeigt, wie das ganz praktisch funktionieren kann. #Sommertour2026 #Wohnungswirtschaft #Speyer #BezahlbaresWohnen #Quartiersentwicklung

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