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Nachzahlungsforderungen aus Betriebskostenabrechnungen können fristlose Kündigungen rechtfertigen

16. Januar 2025
Recht So

Mit Urteil vom 20. Dezember 2024 (Az.: 33 C 33/24) hat das Amtsgericht Brandenburg (AG) entschieden, dass Rückstände aus Betriebskostenabrechnungen in Höhe von mindestens zwei Monatsmieten eine fristlose Kündigung nach § 543 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach sich ziehen können. Im zu beurteilenden Sachverhalt begehrt der klagende Vermieter die Räumung und Herausgabe der vom beklagten Mieter bewohnten Wohnung. Der zwischen den Parteien geschlossene Mietvertrag sah einen monatlichen Mietzins von 330 Euro inklusive eines Betrags von 65 Euro an Vorauszahlungen auf die Betriebskosten sowie eine jährliche Abrechnung der tatsächlichen Betriebs- und Heizkosten durch den Kläger vor. Im Folgenden geriet der Beklagte mit Nachzahlungsforderungen aus den Betriebs- und Heizkostenabrechnungen der Jahre 2020 bis 2022 in Verzug. Nach einer erfolglosen Fristsetzung zur Begleichung der ausstehenden Nachforderungen für die Jahre 2020 und 2021 in Höhe von 1.440, 67 Euro, erklärte der Vermieter die außerordentliche fristlose Kündigung, hilfsweise die ordentliche Kündigung.

Expertenmeinung von Clemens Drzimalla, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Referat Recht des GdW

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Urbaner #Wohnungsmarkt am Limit: Wie viel Bezahlbarkeit ist noch finanzierbar? 🏙️ Steigende #Baukosten, das aktuelle Zinsniveau und eine immer komplexere Regulierung setzen den Wohnungsbau massiv unter Druck. Während der politische Ruf nach bezahlbarem #Wohnraum lauter wird, klafft die Schere zur marktwirtschaftlichen Realität immer weiter auseinander. Lässt sich dieses Spannungsfeld überhaupt noch auflösen – und wer trägt am Ende die Verantwortung? Genau diesen brennenden Fragen widmet sich #GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] auf dem 20. IREBS Immobilien-Symposium. In seinem Impulsvortrag „Urbaner Wohnungsmarkt unter Druck: Wie viel Bezahlbarkeit ist noch finanzierbar?“ wird er die Grenzen und Zielkonflikte zwischen politischem Anspruch und ökonomischer Machbarkeit schonungslos beleuchten. Doch dabei bleibt es nicht: Direkt im Anschluss vertieft er das Thema in der Paneldiskussion „Zwischen Rendite, Regulierung und Verantwortung: Wer baut morgen die bezahlbaren Wohnungen?“ Save the Date: 📅 12. Juni 2026 📍 Kloster Eberbach (Eltville am Rhein) 💡 Leitthema: „Auf festem Grund: Perspektiven geben in bewegten Zeiten“ Mehr zum Programm: https://lnkd.in/gPxnMjT

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