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Nachzahlungsforderungen aus Betriebskostenabrechnungen können fristlose Kündigungen rechtfertigen

16. Januar 2025
Recht So

Mit Urteil vom 20. Dezember 2024 (Az.: 33 C 33/24) hat das Amtsgericht Brandenburg (AG) entschieden, dass Rückstände aus Betriebskostenabrechnungen in Höhe von mindestens zwei Monatsmieten eine fristlose Kündigung nach § 543 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach sich ziehen können. Im zu beurteilenden Sachverhalt begehrt der klagende Vermieter die Räumung und Herausgabe der vom beklagten Mieter bewohnten Wohnung. Der zwischen den Parteien geschlossene Mietvertrag sah einen monatlichen Mietzins von 330 Euro inklusive eines Betrags von 65 Euro an Vorauszahlungen auf die Betriebskosten sowie eine jährliche Abrechnung der tatsächlichen Betriebs- und Heizkosten durch den Kläger vor. Im Folgenden geriet der Beklagte mit Nachzahlungsforderungen aus den Betriebs- und Heizkostenabrechnungen der Jahre 2020 bis 2022 in Verzug. Nach einer erfolglosen Fristsetzung zur Begleichung der ausstehenden Nachforderungen für die Jahre 2020 und 2021 in Höhe von 1.440, 67 Euro, erklärte der Vermieter die außerordentliche fristlose Kündigung, hilfsweise die ordentliche Kündigung.

Expertenmeinung von Clemens Drzimalla, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Referat Recht des GdW

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Am Nachmittag führte die Sommertour nach Speyer 🏘️☀️ Drei Stationen, drei unterschiedliche Ansätze – und doch verbindet sie eine Frage: Wie kann Wohnen bezahlbar, nachhaltig und gemeinschaftlich gestaltet werden? Los ging’s bei der GEWO Speyer 🏗️ In der Kurt-Schumacher-Straße entstehen drei neue Mehrfamilienhäuser mit 42 Wohnungen. Fast die Hälfte wird sozial gefördert. Dank der Förderung des Landes Rheinland-Pfalz bleibt das Mietniveau auch langfristig für mittlere Einkommen bezahlbar. Klimagerechte Bauweise, fünf barrierefreie Wohnungen – davon drei rollstuhlgerecht – und ein 200 Quadratmeter großer Gemeinschaftsraum ergänzen das Konzept. GEWO-Geschäftsführer Oliver Hanneder gab Einblicke in die Umsetzung. Nächster Stopp: @[Gemeinnütziges Siedlungswerk Speyer GmbH] 🏙️ Beim Projekt „Seppelskasten“ wurde zwischen 2019 und 2024 eine ehemalige Gewerbeimmobilie in eine moderne, weitgehend barrierefreie Wohnanlage verwandelt. Neubau und teilweise erhaltene Bestandsgebäude verbinden unterschiedliche Wohnformen. Auch eine Wohngruppe des Jugendwerks hat hier ein Zuhause gefunden. Fernwärme, Photovoltaik, begrünte Dächer und zusätzliche Grünflächen machen das Projekt auch energetisch zukunftsfähig. GSW-Geschäftsführer @[Christian Rohatyn] stellte das Projekt vor. Zum Abschluss: Mehrgenerationenwohnen bei der @[Baugenossenschaft Speyer eG] 🤝 13 Wohneinheiten, ein Gemeinschaftsraum und eine Gewerbeeinheit bilden den Rahmen für ein vielfältiges Miteinander. Auszubildende, Senioren, Familien und Alleinerziehende leben hier unter einem Dach. Der GBS-Nachbarschaftsverein sorgt mit regelmäßigen Treffen und Aktivitäten für Austausch und Unterstützung. @[Oliver Pastor] und @[Bernd Reif], Vorstände der GBS Speyer, zeigten, wie soziales Management lebendige Nachbarschaften stärken kann. Drei Projekte, drei Wege – aber eine gemeinsame Perspektive: Zukunftsfähiges Wohnen braucht Bezahlbarkeit, Klimaschutz, Barrierefreiheit und lebendige Quartiere. Speyer zeigt, wie das ganz praktisch funktionieren kann. #Sommertour2026 #Wohnungswirtschaft #Speyer #BezahlbaresWohnen #Quartiersentwicklung

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