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Gebäudemodernisierungsgesetz: Wohnungswirtschaft legt 8-Punkte-Appell für praxistaugliche Wärmewende vor

Berlin – Anlässlich der ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag am 11. Juni 2026 hat der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW Nachbesserungen am Gesetzentwurf gefordert. Die Wohnungswirtschaft unterstützt das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Entscheidend ist jedoch, dass die Wärmewende im Gebäudebestand nicht durch zusätzliche Bürokratie, unkalkulierbare Kostenrisiken und praxisferne Einzelvorgaben ausgebremst wird.

11. Juni 2026
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Foto: Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

„Die Wärmewende gelingt nicht mit Pflichten auf dem Papier, sondern mit Lösungen, die vor Ort funktionieren. Wir brauchen mehr Quartiersansätze, klare Verantwortlichkeiten, faire Kostenregeln und einen konsequenten Blick auf die Bezahlbarkeit. Klimaschutz darf nicht zum Kostentreiber werden, der Mieterinnen und Mieter überfordert und Wohnungsunternehmen Investitionen unmöglich macht“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Der GdW hat dazu einen 8-Punkte-Appell vorgelegt. Die zentralen Forderungen der Wohnungswirtschaft sind:

  1. Quartiers- und Flottenlösungen zulassen: Klimaschutz muss auch über mehrere Gebäude, Bestände und Quartiere nachgewiesen werden können, nicht nur am Einzelgebäude.
  2. Experimentierklauseln ermöglichen: Innovative Lösungen im Bestand brauchen Reallabore, rechtssichere Erprobung und die Chance auf dauerhafte Übernahme ins Gesetz.
  3. Biotreppe praxistauglich ausgestalten: Eigentümer dürfen nicht für Markt-, Liefer- und Nachweisrisiken haften, die bei Versorgern und Brennstofflieferanten liegen.
  4. Biotreppe fair abrechnen: Nur tatsächliche Mehrkosten klimafreundlicher Brennstoffanteile dürfen verteilt werden. Preisbestandteile müssen transparent und prüffähig ausgewiesen werden.
  5. Wärmenetze transparent und mietrechtsfähig machen: Fernwärme kann ein wichtiger Baustein sein, aber nur mit klaren Preisregeln, Dekarbonisierungsstrategien, Datenpflichten und wirksamer Kontrolle.
  6. Stromdirektheizungen differenziert bewerten: In sehr effizienten Gebäuden können moderne Stromdirektheizungen technisch und wirtschaftlich sinnvoll sein. Pauschale Hürden sind nicht zielführend.
  7. Goldplating bei der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) vermeiden: Energetische Standards müssen kostenoptimal, wirtschaftlich tragfähig und auf Basis aktueller Bau-, Energie- und Finanzierungskosten festgelegt werden.
  8. Energieausweise und Ladeinfrastruktur praxisnah regeln: Der Verbrauchsausweis muss erhalten bleiben. Starre Vorverkabelungspflichten bei Ladeinfrastruktur dürfen Sanierungen nicht verteuern oder verhindern.

„Der Bundestag hat jetzt die Chance, beim viel diskutierten Gebäudemodernisierungsgesetz entscheidend nachzubessern. Die Wärmewende im Gebäudesektor braucht Verlässlichkeit, Kostenkontrolle und weniger Bürokratie. Dann wird sie für Wohnungsunternehmen umsetzbar und für Mieterinnen und Mieter bezahlbar“, sagt Gedaschko.

Der ausführliche 8-Punkte-Appell zum Download.

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