Zahlenspiegel Aus den Verbänden ZAHLENSPIEGEL AKTUELLER ZAHLENSPIEGEL 10/2024 Rahmendaten zur Wohnungswirtschaft in Deutschland Bevölkerungstand (Ergebnisse auf Grundlage des Zensus 2011) 2. Vierteljahr 2023 2024 Veränderung gegen Vorjahr Bevölkerungsstand (1.000 Einwohner) 84.482 84.708 +0,3% Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen Veränderung gegen Vorjahr auf Basis der Preise von 2015 Bruttoinlandsprodukt (Mrd. EUR) dar.: Bauinvestitionen (Anlageinvestitionen Bauten) dar.: Wohnbauten Verbraucherpreisindex (2020=100) 2. Vierteljahr 2023 2024 Mrd. Eur; in jeweiligen Preisen Veränderung gegen Vorjahr preisbereinigt 1.024,1 122,3 75,4 1.065,5 121,5 73,8 -0,3% -3,2% -4,6% September 2023 2024 Veränderung gegen Vorjahr Verbraucherpreisindex aller privaten Haushalte 117,8 119,7 +1,6% September 2023 2024 Veränderung gegen Vorjahr 105,9 105,4 107,1 106,3 106,1 105,4 108,6 107,6 109,2 109,1 108,5 107,6 +2,5% +2,1% +2,0% +2,6% +2,3% +2,1% September 2023 2024 Veränderung gegen Vorjahr 111,6 108,2 106,7 110,4 117,4 112,9 112,0 115,0 +5,2% +4,3% +5,0% +4,2% September 2023 2024 Veränderung gegen Vorjahr 135,4 196,1 179,2 166,8 139,0 126,7 187,0 154,8 147,1 183,2 -6,4% -4,6% -13,6% -11,8% +31,8% 3. Vierteljahr 2023 2024 Veränderung gegen Vorjahr 126,4 122,6 129,4 127,7 130,3 124,9 134,6 132,4 +3,1% +1,9% +4,0% +3,7% Juli 2023 2024 Veränderung gegen Vorjahr 94,9 73,2 89,1 66,3 -6,1% -9,4% Jahr 2022 2023 10.827.789 5.974.627 1.603.443 956.550 1.552.643 1.031.017 303.165 304.921 437.713 2.773.322 1.094.669 529.895 489.514 715.852 Veränderung gegen Vorjahr -44,8% -40,3% -33,6% -42,8% -37,7% -38,9% -60,5% Januar bis August 2023 2024 Veränderung gegen Vorjahr 175.799 34.113 9.978 93.024 41.991 51.033 141.915 25.338 8.696 75.427 29.093 46.334 -19,3% -25,7% -12,8% -18,9% -30,7% -9,2% Mietpreisindex (2020=100) Nettokaltmiete und Wohnungsnebenkosten Nettokaltmiete (ohne unterstellte Mietzahlungen) Altbauwohnungen, bis 70 qm Altbauwohnungen, über 70 qm Neubauwohnungen, bis 70 qm Neubauwohnungen, über 70 qm Index der Mietnebenkosten (2020=100) Wasserversorgung Müllabfuhr Abwasser Andere Nebenkosten Index der Energiekosten (2020=100) Strom Gas Flüssige Brennstoffe Feste Brennstoffe Zentralheizung/Fernwärme Baupreisindex (2021=100) (ohne Umsatzsteuer) Neubau Wohngebäude Rohbauarbeiten Ausbauarbeiten Instandhaltung von Wohngebäuden (ohne Schönheitsrep.) Index des Auftragseinganges im Baugewerbe (Volumenindex 2021=100) Originalwerte Hoch- und Tiefbau Wohnungsbau Baulandumsätze nach Gemeindegrößenklassen (in 1.000 EUR) Kaufsumme insgesamt 10 000 bis unter 20 000 Einwohner 20 000 bis unter 50 000 Einwohner 50 000 bis unter 100 000 Einwohner 100 000 bis unter 200 000 Einwohner 200 000 bis unter 500 000 Einwohner 500 000 und mehr Einwohner Wohnungsbaugenehmigungen Genehmigungen insgesamt (einschl. Bestandsmaßnahmen) dar.: Wohnungen (Neubau) in Einfamilienhäusern Wohnungen (Neubau) in Zweifamilienhäusern Wohnungen (Neubau) in Mehrfamilienhäusern davon: Eigentumswohnungen Mietwohnungen © GdW, Beckmann Quelle: Statistisches Bundesamt 06 44/2024 HAMBURG: NUR DREI FLÄCHEN FÜR WOHNUNGSBAU Hamburg – Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel hat am 24. Oktober 2024 den Geschäftsbericht des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grund- vermögen (LIG) für das vergangenen Jahr vorgestellt. Danach hat die Stadt Hamburg 123,2 Hektar erworben. Das diene dem Gemeinwohl und helfe gegen Bodenspekulation, so der Finanzsenator. „Für den Bereich der Wohnungswirtschaft stellt sich die Frage, inwieweit die Strate- gie des LIG dem Gemeinwohl und dem Kampf gegen die Bodenspekulation dient”, erklärte dazu Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunter- nehmen (VNW). Dem Geschäftsbericht zufolge wurden durch den LIG im vergangenen Jahr sieben von 48 Grundstücken im Wege des Erbbau- rechts vergeben. Allerdings waren darunter nur drei Flächen für den Wohnungsbau. Zwei davon gingen an Unternehmen der FHH und eine an eine Baugemeinschaft. Auf diesen Flächen würden insgesamt 125 Wohnungen errichtet werden, heißt es im LIG-Geschäftsbericht. Angesichts des Ziels der Stadt, jährlich 10.000 Wohnungen zu genehmigen, ist das nicht einmal der be- rühmte Tropfen auf den heißen Stein. Die Zahlen belegen eine Entwicklung, vor der die sozialen Vermieter in den vergange- nen Jahren wiederholt gewarnt haben. Weil Senat und Bürgerschaft es mit der Volksiniti- ative Boden und Miete so vereinbart haben, darf der LIG städtische Flächen für den Wohnungsbau faktisch nur noch im Wege des Erbbaurechts bereitstellen. Vor allem die im VNW organisierten Woh- nungsgenossenschaften haben wiederholt und frühzeitig deutlich gemacht, dass sie unter diesen Umständen nicht mehr auf Flächen der Stadt bauen wollen. Nicht nur schlechtere Finanzierungskonditionen bei der Bank sind dafür ein Grund, sondern auch die mit unkalkulierbaren Risiken be- hafteten Prozesse am Ende der Laufzeit von Erbbaurechten. Genossenschaften sind so genannte Bestandshalter. Sie schaffen Wohnraum, um diesen dann über viele Jahrzehnte zu bezahlbaren Mieten anzubieten. Ihnen zu unterstellen, sie würden mit Grund und Boden spekulieren wollen, ist nicht in Ordnung, denn sie beteiligen sich nicht am üblichen Grundstückshandel. (schir)