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Hamburg: Nur drei Flächen für Wohnungsbau

Hamburg – Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel hat am 24. Oktober 2024 den Geschäftsbericht des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) für das vergangenen Jahr vorgestellt. Danach hat die Stadt Hamburg 123,2 Hektar erworben. Das diene dem Gemeinwohl und helfe gegen Bodenspekulation, so der Finanzsenator.

6. November 2024
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„Für den Bereich der Wohnungswirtschaft stellt sich die Frage, inwieweit die Strategie des LIG dem Gemeinwohl und dem Kampf gegen die Bodenspekulation dient“, erklärte dazu Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW).

„Dem Geschäftsbericht zufolge wurden durch den LIG im vergangenen Jahr sieben von 48 Grundstücken im Wege des Erbbaurechts vergeben. Allerdings waren darunter nur drei Flächen für den Wohnungsbau. Zwei davon gingen an Unternehmen der FHH und eine an eine Baugemeinschaft.

Auf diesen Flächen würden insgesamt 125 Wohnungen errichtet werden, heißt es im LIG-Geschäftsbericht. Angesichts des Ziels der Stadt, jährlich 10.000 Wohnungen zu genehmigen, ist das nicht einmal der berühmte Tropfen auf den heißen Stein.

Die Zahlen belegen eine Entwicklung, vor der die sozialen Vermieter in den vergangenen Jahren wiederholt gewarnt haben. Weil Senat und Bürgerschaft es mit der Volksinitiative Boden und Miete so vereinbart haben, darf der LIG städtische Flächen für den Wohnungsbau faktisch nur noch im Wege des Erbbaurechts bereitstellen.

Vor allem die im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften haben wiederholt und frühzeitig deutlich gemacht, dass sie unter diesen Umständen nicht mehr auf Flächen der Stadt bauen wollen. Nicht nur schlechtere Finanzierungskonditionen bei der Bank sind dafür ein Grund, sondern auch die mit unkalkulierbaren Risiken behafteten Prozesse am Ende der Laufzeit von Erbbaurechten.

Genossenschaften sind so genannte Bestandshalter. Sie schaffen Wohnraum, um diesen dann über viele Jahrzehnte zu bezahlbaren Mieten anzubieten. Ihnen zu unterstellen, sie würden mit Grund und Boden spekulieren wollen, ist nicht in Ordnung, denn sie beteiligen sich nicht am üblichen Grundstückshandel.

Das Setzen auf das Erbbaurecht führt jetzt zu der Situation, dass soziale Vermieter, wie die Genossenschaften, nicht mehr auf öffentlichen Grund bauen. Den Schaden haben am Ende jene, die eine bezahlbare Wohnung suchen.“

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