Mit Urteil vom 26. März 2025 (Az.: VIII ZR 283/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Vermieter bereits dann eine Mieterhöhung wegen einer zuvor durchgeführten energetischen Modernisierungsmaßnahme verlangen können, wenn zum Zeitpunkt der Mieterhöhungserklärung eine durch die erfolgte bauliche Veränderung hervorgerufene messbare und dauerhafte Einsparung von Endenergie zu erwarten ist. Im zu beurteilenden Sachverhalt verlangte die beklagte Vermieterin aufgrund einer mit dem Einbau einer Gas-Zentralheizung durchgeführten energetischen Modernisierungsmaßnahme einen erhöhten Mietzins. Nach ihrem Auszug klagten die Mieter auf Rückzahlung der...
