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Wohnungswirtschaft in Baden-Württemberg fordert bessere Rahmenbedingungen für das bezahlbare Wohnen

Stuttgart/Reutlingen – Die Mitgliedsunternehmen im vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen haben im vergangenen Jahr knapp 4.000 Wohnungen fertiggestellt – hauptsächlich im Mietwohnungsbau. Für die kommenden Jahre weisen die Planungen der gemeinwohlorientierten Wohnungswirtschaft auf deutlich geringere Fertigstellungszahlen hin. Die Bundesregierung sollte daher rasch die vielen positiven Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, fordert der vbw anlässlich seines Verbandstages. Auch das Land müsse darauf aufbauend weitere eigene Akzente setzen, um den bezahlbaren Wohnungsbau zu aktivieren.

30. Mai 2025
vbw

Im Jahr 2024 haben die Mitglieder des vbw rund 4.000 Mietwohnungen errichtet und damit etwa 8.500 Menschen ein neues, bezahlbares Zuhause gegeben. Die Wohnungsunternehmen beabsichtigen, in diesem Jahr weitere 2.800 Wohnungen fertigzustellen. Nach derzeitigem Stand planen sie ab 2026 jährlich etwa 2.400 Wohnungen zu bauen. Das bedeutet eine Halbierung der Fertigstellungszahlen der Wohnungswirtschaft seit dem Jahr 2022.

Der vbw hatte vor dieser Entwicklung, die sich durch den Anstieg der Bau- und Finanzierungskosten sowie dem Wegfall der KfW55-Förderung im Jahr 2022 abzeichnete, gewarnt und starke wohnungspolitische Gegenmaßnahmen gefordert.

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#Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Flexibilität – aber wichtige Chancen bleiben ungenutzt 🏗️🌡️ Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde heute in zweiter und dritter Lesung im #Bundestag und anschließend im #Bundesrat beschlossen. Positiv ist, dass damit grundsätzlich wieder mehr #Technologieoffenheit und #Flexibilität geschaffen wird. Doch aus Sicht der sozial orientierten #Wohnungswirtschaft bleibt das Gesetz weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück. Die zentralen Kritikpunkte im Überblick: ❌ Fehlender #Flottenansatz: Statt jedes Gebäude isoliert betrachten zu müssen, brauchen wir die Möglichkeit, Investitionen über Bestände und #Quartiere hinweg zu steuern. So könnten wir dort sanieren, wo jeder investierte Euro die maximale #CO₂-Einsparung bringt. ❌ Verzerrte Kostenaufteilung: Die vorgesehene pauschale Beteiligung der sozial orientierten #Wohnungsunternehmen an #Energiekosten bricht mit dem bewährten CO₂-#Stufenmodell. Unternehmen werden für Kosten in die Pflicht genommen, die sie weder verursachen noch beeinflussen können – das setzt völlig falsche Anreize. ❌ #Bürokratie-Monster statt Beschleuniger: Neue Informations-, Dokumentations- und Vorlagepflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand massiv, statt #Modernisierungen schneller und wirtschaftlicher zu machen. ❌ #Planungsunsicherheit durch Förderkürzungen: Dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (#BEG) kurzfristig gekürzt wird – gerade für Mehrfamilienhäuser –, trifft genau die Unternehmen, die den sozialen Wohnungsbestand klimaneutral transformieren müssen. Zudem gilt: #Ordnungsrecht und #Förderung müssen Hand in Hand gehen. Höhere gesetzliche Anforderungen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie von einer verlässlichen und auskömmlichen Förderkulisse begleitet werden.

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