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Mieterhöhung wegen energetischer Modernisierung: Einsparung muss zu erwarten sein

30. Mai 2025
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Mit Urteil vom 26. März 2025 (Az.: VIII ZR 283/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Vermieter bereits dann eine Mieterhöhung wegen einer zuvor durchgeführten energetischen Modernisierungsmaßnahme verlangen können, wenn zum Zeitpunkt der Mieterhöhungserklärung eine durch die erfolgte bauliche Veränderung hervorgerufene messbare und dauerhafte Einsparung von Endenergie zu erwarten ist. Im zu beurteilenden Sachverhalt verlangte die beklagte Vermieterin aufgrund einer mit dem Einbau einer Gas-Zentralheizung durchgeführten energetischen Modernisierungsmaßnahme einen erhöhten Mietzins. Nach ihrem Auszug klagten die Mieter auf Rückzahlung der erhöhten Miete mit der Begründung, dass keine energetische Ersparnis nachweisbar sei. Hiermit hatten die Kläger zunächst vor dem Berufungsgericht Landgericht Bremen (LG) Erfolg. Es wurde ein entsprechendes Sachverständigengutachten vorgelegt. Der BGH hob diese Entscheidung auf und verwies die Sache zurück an das LG. Argument war, dass das LG sein Urteil auf ein Gutachten gestützt habe, welches zur Feststellung von Endenergieeinsparungen ungeeignet war.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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Die #Wärmewende scheitert nicht an fehlenden Projektideen. Entscheidend ist ihre Finanzierung – und die richtige politische sowie regulatorische Rahmensetzung. Neue Wärmenetze und moderne Infrastrukturen benötigen viel Kapital und lange Planungshorizonte. Gleichzeitig beeinflussen Regulierungen, die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Baukosten und Anschlussquoten die Wirtschaftlichkeit. Doch wie gelingt der praktische Übergang? Von Fragen wie dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) auf dem Prüfstand bis hin zur Frage, wie man Fernwärme und Wärmepumpe intelligent miteinander versöhnen kann, gibt es viel zu besprechen. Stadtwerke, Banken, Investoren und die Wohnungswirtschaft müssen daher früh klären: • Welche Projekte erfüllen die Finanzierungskriterien? • Wie lassen sich Risiken fair verteilen? • Welche Förderinstrumente und Rahmenbedingungen (wie das GMG oder die Kommunale Wärmeplanung) schaffen echte Planungssicherheit? • Wie entstehen tragfähige Refinanzierungsmodelle im Wärmemarkt? Genau diesen drängenden Fragen widmen wir uns bei der Energiemanager-Konferenz 2026 im Rahmen des Themenblocks „Positionen zum Fortgang der Wärmewende“. Wir freuen uns sehr auf den hochkarätigen Austausch und die Diskussion mit starken Expertinnen und Experten aus der Praxis: 🎙️ @[Ingeborg Esser] (Hauptgeschäftsführung, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienwirtschaft) 🎙️@[Kerstin Andreae] (Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, @[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.]) 🎙️ Klaus Köhler (Partner, m3 management consulting) 🎙️ Andreas Reinhardt (Geschäftsführer, @[Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH]) https://lnkd.in/dKMhAs-f

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