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Mieterhöhung wegen energetischer Modernisierung: Einsparung muss zu erwarten sein

30. Mai 2025
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Mit Urteil vom 26. März 2025 (Az.: VIII ZR 283/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Vermieter bereits dann eine Mieterhöhung wegen einer zuvor durchgeführten energetischen Modernisierungsmaßnahme verlangen können, wenn zum Zeitpunkt der Mieterhöhungserklärung eine durch die erfolgte bauliche Veränderung hervorgerufene messbare und dauerhafte Einsparung von Endenergie zu erwarten ist. Im zu beurteilenden Sachverhalt verlangte die beklagte Vermieterin aufgrund einer mit dem Einbau einer Gas-Zentralheizung durchgeführten energetischen Modernisierungsmaßnahme einen erhöhten Mietzins. Nach ihrem Auszug klagten die Mieter auf Rückzahlung der erhöhten Miete mit der Begründung, dass keine energetische Ersparnis nachweisbar sei. Hiermit hatten die Kläger zunächst vor dem Berufungsgericht Landgericht Bremen (LG) Erfolg. Es wurde ein entsprechendes Sachverständigengutachten vorgelegt. Der BGH hob diese Entscheidung auf und verwies die Sache zurück an das LG. Argument war, dass das LG sein Urteil auf ein Gutachten gestützt habe, welches zur Feststellung von Endenergieeinsparungen ungeeignet war.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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Zum Abschluss des NEW bauhaus Festivals in Weimar hat Festivaldirektor @[Michael Rücker] zu einer Verbänderunde unter der Überschrift „Neustart Baustelle. Welche Geschäftsmodelle die Bauwirtschaft durch die Transformation tragen“ eingeladen, an der u.a. Dr. @[Christian Lieberknecht] (#GdW) teilnahm. In einem Impulsvortrag von @[Martin Langen] (@[B+L Marktdaten GmbH - construction market research]) wurde deutlich, dass auch künftig eine hohe Nachfrage nach Wohnungen in Deutschland besteht. Angesichts eines aktuellen Wohnungsbedarfs von ca. 1,2 Mio. und ca. 10 Mio. Menschen in beengten Wohnungen bedarf es mehr Neubau, auch als wichtige Fluktuationsreserve für den Wohnungsmarkt. @[Dirk Salewski] (@[Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen]) machte klar, dass sich in der aktuellen Lage kaum noch ein Haushalt eine neue Wohnung leisten kann. Man sollte daher hinterfragen, ob die hohen Standards des Bauens noch sinnvoll sind. @[Olaf Demuth] (@[Hauptverband der Deutschen Bauindustrie], @[Zech Group]) verwies auf eine durchschnittliche Auslastung der Bauunternehmen von ca. 75 %, die im Wohnungsbau mit ca. 35-40 % noch deutlich geringer ausfällt. Dr. Tillman Prinz (Bundesarchitektenkammer) betonte, dass mit der Diskussion um den Gebäudetyp E und dem „Hamburg Standard“ der richtige Weg eingeschlagen wurde. Er sieht zudem Potenziale im Bestand. Dr. Christian Lieberknecht machte deutlich, dass es vor allem darum geht, bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Er verwies auf serielles und modulares Bauen als innovativen Lösungsansatz. Mit der Neuauflage der Rahmenvereinbarung 2.0 stellt der GdW seinen 3.000 Mitgliedern 25 ausgewählte Konzepte zur Verfügung. Neben den Verbänden ist auch der Bund gefordert: Das angekündigte Gebäudetyp-E-Gesetz liegt noch immer nicht vor. Seine Verabschiedung ist dringend notwendig, um Baukosten zu reduzieren und dem Wohnungsneubau wieder Schwung zu verleihen.

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