Datenaustausch bei Kurzzeitvermietung Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat am 22. April 2026 einen Gesetzentwurf zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen beschlossen. Damit wird eine EU-Verordnung in nationales Recht umgesetzt. Die Bundesnetzagentur soll nun bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. (hib) Neuvertragsmieten steigen laut IW-Wohnindex Im ersten Quartal 2026 ziehen die Mieten weiter kräftig an, die Kaufpreise für Immobilien stagnieren, zeigt der Wohnindex des Instituts...