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Datenaustausch bei Kurzzeitvermietung
Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat am 22. April 2026 einen Gesetzentwurf zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen beschlossen. Damit wird eine EU-Verordnung in nationales Recht umgesetzt. Die Bundesnetzagentur soll nun bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen.
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