Erfurt – Die Thüringer Landesregierung hat die Wohnungsbauförderung für den Zeitraum 2026 bis 2030 neu aufgestellt. Die neue Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Mietwohnungsbaus im Freistaat Thüringen wurde am 18. Juni veröffentlicht und unterstützt die Schaffung sowie die bedarfsgerechte Anpassung von bezahlbarem, belegungsgebundenem Mietwohnraum.