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Neue Landesregierung in Rheinland-Pfalz muss Wohnraumförderung und Landesbauordnung angehen

Mainz – Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft in Rheinland-Pfalz fordert mehr Geschwindigkeit bei der Wohnraumförderung. Auch die Landesbauordnung müsse weiter reformiert werden, um mehr bezahlbare Wohnungen im Land zu ermöglichen. Über diese und weitere Themen diskutierten Vertreter von Wohnungsunternehmen sowie des Verbands der ­Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest) und des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW Rheinland Westfalen) mit Bauminister Sven Teuber und weiteren Politikern auf dem Parlamentarischen Abend der sozial ­orientierten Wohnungswirtschaft am 16. September in Mainz.

24. September 2026
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Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des VdW südwest, hob hervor, dass die Erhöhung der Mittel für die Wohnraumförderung auf 350 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2025/2026 ein richtiger Schritt war. Die Höhe des Etats sei aber nicht allein entscheidend: „Damit die Unternehmen zügig Bau- und Modernisierungsprojekte umsetzen können, benötigen sie frühzeitig Klarheit über ihre Förderanträge. Wenn sie, wie zuletzt, teilweise über anderthalb Jahre auf die Förderzusagen warten müssen, haben sie keinerlei Planungssicherheit.“ Dadurch würden sich Projekte unnötig verteuern oder kämen gar nicht zustande. Die Landesregierung müsse deswegen alle Hebel in Bewegung setzen, damit sich die Bearbeitungszeiten verkürzen.

Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen, ging auf notwendige Reformen in der Landesbauordnung und den so genannten „Gebäudetyp E“ ein, der das Bauen günstiger machen soll, indem auf nicht sicherheitsrelevante Standards verzichtet wird: „In der vergangenen Legislaturperiode hat die Landesregierung bereits die Landesbauordnung fit für den ‚Gebäudetyp E’ gemacht. Hier ist jetzt der Bund gefordert. Doch auch das Land muss noch weitere Schritte in der Bauordnung gehen, um das Bauen günstiger zu machen. Andere Bundesländer sind hier weiter – beispielsweise bei der Pflicht zu Stellplätzen.“

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Bezahlbarer Wohnungsbau braucht echte Vorfahrt statt Symbolpolitik! 🏗️📉 Anlässlich der Bundestags-Anhörung zum geplanten BauGB-Update stellt der GdW klar: Zwar sind schnellere, digitale Verfahren und Erleichterungen beim seriellen Bauen ein Schritt in die richtige Richtung – beim wichtigsten Hebel, dem Abwägungsvorrang für bezahlbaren Wohnungsbau, droht das Gesetz jedoch zu kurz zu greifen. Das muss sich ändern: Echter Abwägungsvorrang: Die geplante Bevorzugung des Wohnungsbaus darf nicht auf die abstrakte Bauleitplanung beschränkt bleiben, sondern muss auch für konkrete Vorhaben und den unbeplanten Innenbereich gelten. Im Zweifel muss es heißen: Im Zweifel für den Wohnungsbau! Keine neuen Kostenfallen: Die geplante Ersatzgeldpflicht bei Eingriffen in Natur und Landschaft würde das Bauen gerade in dicht besiedelten Metropolen weiter verteuern – das Gegenteil dessen, was wir aktuell brauchen. Verfahren entbürokratisieren: Schluss mit unnötigen Hürden, damit bezahlbarer Wohnraum endlich schneller entstehen kann. Wir brauchen jetzt Gesetze, die in der Praxis wirken und den Druck auf den angespannten Wohnungsmärkten spürbar senken.

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