Mit Urteil vom 18. Juli 2025 (Az.: 21 U 138/24) hat das Oberlandesgericht Schleswig (OLG) entschieden, dass die neue elektronische Belegeinsicht im Zusammenhang mit der Betriebskostenabrechnung nur auf Wohnraum, nicht aber auf Mietverhältnisse über Gewerberaum anwendbar ist. In dem zu beurteilenden Sachverhalt hatte die klagende Vermieterin eines gewerblichen Mietobjekts die Betriebskostenabrechnung ausschließlich als digitale Kopie bereitgestellt. Die beklagte Mieterin verlangte hingegen Einsicht in die der Vermieterin erteilten Originalbelege in Papierform. Die Klägerin berief sich darauf, die elektronische Belegeinsicht nicht nur...