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Zugang einer E-Mail

24. April 2025
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Mit Beschluss vom 3. März 2025 hat das Amtsgericht Hanau gemeint, dass die automatisierte Rückmeldung an den Absender einer E-Mail, die Adresse werde nicht mehr verwendet und die eingegangene E-Mail nicht weitergeleitet, dem Zugang der E-Mail nicht entgegenstehe. Der Absender könne jedoch nebenvertraglich zur Verwendung eines anderen Kommunikationswegs verpflichtet sein (Az.:32 C 226/24). In dem zur Entscheidung anstehenden Sachverhalt ging es um den Zugang einer E-Mail im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens. Obwohl der beklagte Mieter eine automatische Rückantwort erhalten habe, dass die Adresse von der Klägerin nicht mehr verwendet und die Nachricht auch nicht weitergeleitet werde, ging das Amtsgericht von einem Zugang der Mail des Mieters aus. Gerade die Nachricht, dass diese E-Mail-Adresse nicht mehr benutzt werde, zeige den Zugang, so das Gericht.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

Im Rechtsverkehr ist der Zugang und die Kenntnisnahme einer E-Mail immer noch nicht so ganz geklärt. Grundsätzlich ist der Zugang einer E-Mail dann gegeben, wenn diese potenziell abrufbar ist. Für den Geschäftsverkehr hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Zugang und damit auch die Kenntnisnahme dann gegeben sei, wenn die E-Mail eingegangen ist – spätestens mit Geschäftsschluss. Für den privaten Bereich ist dies noch offen. Aber auch hier sollte man diejenigen Grundsätze walten lassen, die für die Absendung eines Briefes greifen. Die Mail muss in den Machtbereich des Empfängers gelangen, also den (E-Mail)-Briefkasten und man muss mit der Kenntnisnahme rechnen können. Dies wäre etwa in den Abendstunden nicht der Fall, sondern am nächsten Werktag. Hier wäre eine Klarstellung spätestens durch die Rechtsprechung wünschenswert.

Die #Wärmewende scheitert nicht an fehlenden Projektideen. Entscheidend ist ihre Finanzierung – und die richtige politische sowie regulatorische Rahmensetzung. Neue Wärmenetze und moderne Infrastrukturen benötigen viel Kapital und lange Planungshorizonte. Gleichzeitig beeinflussen Regulierungen, die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Baukosten und Anschlussquoten die Wirtschaftlichkeit. Doch wie gelingt der praktische Übergang? Von Fragen wie dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) auf dem Prüfstand bis hin zur Frage, wie man Fernwärme und Wärmepumpe intelligent miteinander versöhnen kann, gibt es viel zu besprechen. Stadtwerke, Banken, Investoren und die Wohnungswirtschaft müssen daher früh klären: • Welche Projekte erfüllen die Finanzierungskriterien? • Wie lassen sich Risiken fair verteilen? • Welche Förderinstrumente und Rahmenbedingungen (wie das GMG oder die Kommunale Wärmeplanung) schaffen echte Planungssicherheit? • Wie entstehen tragfähige Refinanzierungsmodelle im Wärmemarkt? Genau diesen drängenden Fragen widmen wir uns bei der Energiemanager-Konferenz 2026 im Rahmen des Themenblocks „Positionen zum Fortgang der Wärmewende“. Wir freuen uns sehr auf den hochkarätigen Austausch und die Diskussion mit starken Expertinnen und Experten aus der Praxis: 🎙️ @[Ingeborg Esser] (Hauptgeschäftsführung, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienwirtschaft) 🎙️@[Kerstin Andreae] (Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, @[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.]) 🎙️ Klaus Köhler (Partner, m3 management consulting) 🎙️ Andreas Reinhardt (Geschäftsführer, @[Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH]) https://lnkd.in/dKMhAs-f

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