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Wohnungswirtschaft unterstützt Bundesrat: Anpassung der Wärmeliefer- und Fernwärmeverordnung gefordert

Berlin – Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen setzen auf klimafreundliche Wärmeversorgung. Wärmelieferung über Fernwärme oder Contracting spielt dabei eine zentrale Rolle. Allerdings verhindern die bestehenden Regelwerke – insbesondere die Wärmelieferverordnung und die Fernwärmeverordnung – derzeit verlässliche Planung, Investitionen und sozialverträgliche Lösungen.

4. Dezember 2025
pixabay
Foto: pixabay

Vor diesem Hintergrund unterstützt die Wohnungswirtschaft ausdrücklich den Beschluss des Bundesrats vom 21. November 2025, der eine Überarbeitung dieser Regelungen fordert.

Der Bundesrat fordert eine grundlegende Überarbeitung der Wärmelieferverordnung und der Kostenneutralitätsregelung, um den Umstieg auf Wärmelieferung im Bestand zukunftssicher und investitionsfreundlich zu gestalten.

Auch die Novellierung der Fernwärmeverordnung muss zügig vorankommen. Es werden klare, transparente und faire Regeln für Preisgestaltung, Kostenoffenlegung und Preiskontrolle benötigt – zum Wohle der Wohnungsunternehmen und ihrer Mieterinnen und Mieter.

Darüber hinaus müssen Stromsteuer, Klimasozialplan und Gebäudeenergiegesetz (GEG) so ausgestaltet werden, dass der Umstieg auf klimaneutrale Heizlösungen erleichtert wird, anstatt ihn zu erschweren. Nur so lassen sich soziale und wirtschaftliche Verwerfungen vermeiden.

Die Botschaft ist eindeutig: Die Wohnungswirtschaft ist bereit für die Transformation – jetzt braucht es den passenden politischen Rahmen. (zeis)

Zum Abschluss des NEW bauhaus Festivals in Weimar hat Festivaldirektor @[Michael Rücker] zu einer Verbänderunde unter der Überschrift „Neustart Baustelle. Welche Geschäftsmodelle die Bauwirtschaft durch die Transformation tragen“ eingeladen, an der u.a. Dr. @[Christian Lieberknecht] (#GdW) teilnahm. In einem Impulsvortrag von @[Martin Langen] (@[B+L Marktdaten GmbH - construction market research]) wurde deutlich, dass auch künftig eine hohe Nachfrage nach Wohnungen in Deutschland besteht. Angesichts eines aktuellen Wohnungsbedarfs von ca. 1,2 Mio. und ca. 10 Mio. Menschen in beengten Wohnungen bedarf es mehr Neubau, auch als wichtige Fluktuationsreserve für den Wohnungsmarkt. @[Dirk Salewski] (@[Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen]) machte klar, dass sich in der aktuellen Lage kaum noch ein Haushalt eine neue Wohnung leisten kann. Man sollte daher hinterfragen, ob die hohen Standards des Bauens noch sinnvoll sind. @[Olaf Demuth] (@[Hauptverband der Deutschen Bauindustrie], @[Zech Group]) verwies auf eine durchschnittliche Auslastung der Bauunternehmen von ca. 75 %, die im Wohnungsbau mit ca. 35-40 % noch deutlich geringer ausfällt. Dr. Tillman Prinz (Bundesarchitektenkammer) betonte, dass mit der Diskussion um den Gebäudetyp E und dem „Hamburg Standard“ der richtige Weg eingeschlagen wurde. Er sieht zudem Potenziale im Bestand. Dr. Christian Lieberknecht machte deutlich, dass es vor allem darum geht, bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Er verwies auf serielles und modulares Bauen als innovativen Lösungsansatz. Mit der Neuauflage der Rahmenvereinbarung 2.0 stellt der GdW seinen 3.000 Mitgliedern 25 ausgewählte Konzepte zur Verfügung. Neben den Verbänden ist auch der Bund gefordert: Das angekündigte Gebäudetyp-E-Gesetz liegt noch immer nicht vor. Seine Verabschiedung ist dringend notwendig, um Baukosten zu reduzieren und dem Wohnungsneubau wieder Schwung zu verleihen.

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