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Wohnungswirtschaft unterstützt Bundesrat: Anpassung der Wärmeliefer- und Fernwärmeverordnung gefordert

Berlin – Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen setzen auf klimafreundliche Wärmeversorgung. Wärmelieferung über Fernwärme oder Contracting spielt dabei eine zentrale Rolle. Allerdings verhindern die bestehenden Regelwerke – insbesondere die Wärmelieferverordnung und die Fernwärmeverordnung – derzeit verlässliche Planung, Investitionen und sozialverträgliche Lösungen.

4. Dezember 2025
pixabay
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Vor diesem Hintergrund unterstützt die Wohnungswirtschaft ausdrücklich den Beschluss des Bundesrats vom 21. November 2025, der eine Überarbeitung dieser Regelungen fordert.

Der Bundesrat fordert eine grundlegende Überarbeitung der Wärmelieferverordnung und der Kostenneutralitätsregelung, um den Umstieg auf Wärmelieferung im Bestand zukunftssicher und investitionsfreundlich zu gestalten.

Auch die Novellierung der Fernwärmeverordnung muss zügig vorankommen. Es werden klare, transparente und faire Regeln für Preisgestaltung, Kostenoffenlegung und Preiskontrolle benötigt – zum Wohle der Wohnungsunternehmen und ihrer Mieterinnen und Mieter.

Darüber hinaus müssen Stromsteuer, Klimasozialplan und Gebäudeenergiegesetz (GEG) so ausgestaltet werden, dass der Umstieg auf klimaneutrale Heizlösungen erleichtert wird, anstatt ihn zu erschweren. Nur so lassen sich soziale und wirtschaftliche Verwerfungen vermeiden.

Die Botschaft ist eindeutig: Die Wohnungswirtschaft ist bereit für die Transformation – jetzt braucht es den passenden politischen Rahmen. (zeis)

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