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Was ist eine Hecke?

31. Juli 2025
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Mit Urteil vom 28. März 2025 (Az.: V ZR 185/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es für die Einordnung einer Pflanze als Hecke nicht auf eine Höhenbegrenzung ankomme, sondern darauf, ob die Anpflanzung nach dem äußeren Erscheinungsbild bei einer natürlichen Betrachtungsweise einen geschlossenen Eindruck als Einheit mit einem Dichtschluss vermittelt sowie eine Höhen- und Seitenbegrenzung aufweist. Zwei Eigentümer benachbarter Grundstücke stritten über die zulässige Höhe einer Bambusanpflanzung. Der Beklagte hatte auf seinem Grundstück durchgängig Bambus eingepflanzt. Nachdem dieser zwischenzeitlich eine Höhe von 6 bis 7 Meter erreicht hatte, verlangte der Kläger einen Rückschnitt. Aufgrund der landesrechtlichen Regelung kam es bezüglich der Höhe darauf an, ob die Anpflanzung als Hecke zu werten war.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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