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Strengere Regeln für Kundenanlagen in Wohnquartieren

Berlin – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine wichtige Entscheidung getroffen, die auch Auswirkungen auf viele Wohnungsunternehmen haben dürfte: Dabei geht es um sogenannte „Kundenanlagen“ – also Stromleitungen, mit denen Wohnquartiere oder Gebäude mit Elektrizität versorgt werden.

22. Mai 2025
pixabay
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Bisher galten viele dieser Anlagen als „Kundenanlagen“ und mussten sich nicht an alle Regeln halten, die für Stromnetzbetreiber gelten. Doch damit ist jetzt teilweise Schluss: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits Ende 2024 entschieden, dass diese Sonderregelung gegen EU-Recht verstößt – zumindest dann, wenn die Anlagen wie ein normales Verteilernetz im Sinne der sog. Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie funktionieren.

Der BGH hat dieses Urteil nun aufgegriffen und in einer Pressemitteilung vom 13. Mai klargestellt: Sobald eine Anlage der Weiterleitung von Strom an Endkunden dient, kann sie nicht als „Kundenanlage“ gelten. Es gelten dann strengere Vorgaben: Betreiber müssen dann unter anderem Netzgebühren zahlen und sich an technische und rechtliche Standards halten – wie „normale“ Netzbetreiber auch. Die Entscheidung des BGH gilt zwar formal nur für den konkreten Fall, wird aber faktisch darüber hinaus wirken.

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