Strengere Regeln für Kundenanlagen in Wohnquartieren

Bisher galten viele dieser Anlagen als „Kundenanlagen“ und mussten sich nicht an alle Regeln halten, die für Stromnetzbetreiber gelten. Doch damit ist jetzt teilweise Schluss: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits Ende 2024 entschieden, dass diese Sonderregelung gegen EU-Recht verstößt – zumindest dann, wenn die Anlagen wie ein normales Verteilernetz im Sinne der sog. Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie funktionieren.
Der BGH hat dieses Urteil nun aufgegriffen und in einer Pressemitteilung vom 13. Mai klargestellt: Sobald eine Anlage der Weiterleitung von Strom an Endkunden dient, kann sie nicht als „Kundenanlage“ gelten. Es gelten dann strengere Vorgaben: Betreiber müssen dann unter anderem Netzgebühren zahlen und sich an technische und rechtliche Standards halten – wie „normale“ Netzbetreiber auch. Die Entscheidung des BGH gilt zwar formal nur für den konkreten Fall, wird aber faktisch darüber hinaus wirken.
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