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Strengere Regeln für Kundenanlagen in Wohnquartieren

Berlin – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine wichtige Entscheidung getroffen, die auch Auswirkungen auf viele Wohnungsunternehmen haben dürfte: Dabei geht es um sogenannte „Kundenanlagen“ – also Stromleitungen, mit denen Wohnquartiere oder Gebäude mit Elektrizität versorgt werden.

22. Mai 2025
pixabay

Bisher galten viele dieser Anlagen als „Kundenanlagen“ und mussten sich nicht an alle Regeln halten, die für Stromnetzbetreiber gelten. Doch damit ist jetzt teilweise Schluss: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits Ende 2024 entschieden, dass diese Sonderregelung gegen EU-Recht verstößt – zumindest dann, wenn die Anlagen wie ein normales Verteilernetz im Sinne der sog. Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie funktionieren.

Der BGH hat dieses Urteil nun aufgegriffen und in einer Pressemitteilung vom 13. Mai klargestellt: Sobald eine Anlage der Weiterleitung von Strom an Endkunden dient, kann sie nicht als „Kundenanlage“ gelten. Es gelten dann strengere Vorgaben: Betreiber müssen dann unter anderem Netzgebühren zahlen und sich an technische und rechtliche Standards halten – wie „normale“ Netzbetreiber auch. Die Entscheidung des BGH gilt zwar formal nur für den konkreten Fall, wird aber faktisch darüber hinaus wirken.

Was bedeutet das konkret? Wohnungsunternehmen, die Stromnetze innerhalb ihrer Quartiere betreiben, könnten künftig mit mehr Bürokratie und zusätzlichen Kosten belastet werden. Ob eine Anlage als „Kundenanlage“ oder als reguläres Verteilernetz gilt, muss nun im Einzelfall geprüft werden.

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW warnt vor massiven Unsicherheiten für Bestandsanlagen. „Tausende bestehende Versorgungsanlagen geraten durch das Urteil in eine extreme rechtliche Grauzone. Die Konsequenz wäre eine aufwendige und flächendeckende Neubewertung dieser Anlagen – ein bürokratischer Kraftakt, der im klaren Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung für weniger Bürokratie steht“, betonte GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Gleichzeitig untergräbt die Entscheidung den politischen Willen, Mieterinnen und Mietern durch günstigen, lokal erzeugten Strom eine direkte Teilhabe an der Energiewende zu ermöglichen. „In vielen Fällen werden diese Versorgungsmodelle nun faktisch unmöglich gemacht. Schon jetzt ist spürbar, dass der Solarausbau im Wohngebäudebestand stoppt“, so Gedaschko weiter.

Die Wohnungswirtschaft fordert daher dringend:

  • Bestandsschutz für bestehende gebäudeübergreifende Kundenanlagen durch klare und ausreichende Übergangsfristen, um Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten.
  • Rechtssichere Fortführung von Hausverteilnetzen innerhalb einzelner Gebäudeliegenschaften, um pragmatische und bewährte Versorgungslösungen nicht zu gefährden.
  • Entwicklung neuer, praxisnaher energierechtlicher Lösungen für Quartiers- und gebäudeübergreifende Versorgungskonzepte, die Mieterpartizipation, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit vereinen.

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hat angekündigt, die Auswirkungen genau zu analysieren, sobald die Entscheidungsgründe im Detail vorliegen. (zab/zeis)

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