Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
Das Bundesministerium der Justiz hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform vorgelegt. Bereits die vergangenen Genossenschaftsnovellen hatten unter anderem zum Ziel, die genossenschaftsrechtliche Rechtsform attraktiver zu machen und zugleich zu stärken. Nun steht erneut eine Novelle des Genossenschaftsgesetzes bevor, die die weitere Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform zum Ziel hat. Im Fokus der vorgesehenen Änderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) stehen die Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform und Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften.
Expertenmeinung von Dr. Matthias Zabel, Leiter des GdW-Referats Genossenschaften
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