Recht so
Rassistische und menschenverachtende Beleidigungen berechtigten zur Kündigung
Mit Urteil vom 10. September 2025 (AZ: 465 C 781/25) hat das Amtsgericht Hannover (AG) entschieden, dass rassistische und menschenverachtende Beleidigungen des Mieters gegenüber seinem Vermieter, zur außerordentlichen Kündigung berechtigen. In dem zu beurteilenden Sachverhalt hatte der klagende Vermieter den beklagten Mieter unangekündigt an seiner Wohnanschrift aufgesucht und wurde von diesem rassistisch und menschenverachtend beleidigt. Daraufhin kündigte der Vermieter dem Mieter fristlos hilfsweise ordentlich, und erhob im Anschluss ohne vorherige Abmahnung Räumungsklage. Das AG verurteilte den Mieter zur Räumung der Wohnung, da eine Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund dessen Beleidigungen für den Vermieter nicht mehr zumutbar wäre. Der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung stehe auch der unangekündigte Besuch des Vermieters nicht entgegen, da dieser auch ohne vorherige Absprache zum Klingeln bei seinem Mieter berechtigt sei.
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