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Recht so

Zahlungsverweigerung bei Stromrechnungen bei eigener Untätigkeit: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 10. Februar 2026 (Az.: VIII ZR 88/25) darauf hingewiesen, dass wenn ein Stromkunde die ihm vom Versorger eingeräumte Möglichkeit zur Selbstablesung über Jahre ungenutzt verstreichen und er auch keine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt, es ihm unter den im Einzelfall obwaltenden Umständen trotz eines weiter nicht erklärlichen Verbrauchssprungs um ein Vielfaches im Vergleich mit anderen Verbrauchszeiträumen verwehrt sein kann, Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen mit dem Ziel eines Zahlungsaufschubs oder der Zahlungsverweigerung zu erheben.

30. Juli 2026
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Die Klägerin, ein Stromversorger, verlangte von der Beklagten Nachzahlung offener Entgelte für Stromlieferungen im Rahmen der Grundversorgung von November 2017 bis Oktober 2023 sowie die Duldung der Versorgungssperre wegen Zahlungsrückständen. Grundlage des Streits war ein ungewöhnlich hoher, erst 2022 festgestellter Gesamtverbrauch von 56.338 kWh seit November 2018, den der Versorger rückwirkend auf mehrere Abrechnungsjahre verteilte und dadurch deutlich erhöhte Rechnungen stellte. Die Beklagte bestritt die Plausibilität dieser Verbräuche unter Hinweis auf frühere und spätere, deutlich niedrigere Verbrauchswerte. Während das Landgericht die Klage vollständig abwies, gab das Oberlandesgericht Celle der Klage statt und bejahte den Zahlungsanspruch sowie das Recht zur Sperrung des Stromzählers. Im konkreten Fall muss die Kundin rund 11.200 Euro für mehrere Jahre Stromverbrauch zahlen; sie ist mit ihren Einwänden gegen die Rechnungen ausgeschlossen. Der BGH betont: Der Einwendungsausschluss schützt die Liquidität der Grundversorger, Verbraucher können aber zu viel gezahlte Beträge später in einem Rückforderungsprozess einklagen – tragen dann aber die Beweislast für einen Fehler.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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🟡 Zweite Station unserer Sommerfachreise 2026 im Südwesten: die Große Langgasse in Mainz Am Nachmittag geht es mit unserer Delegation, GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] und VdW-südwest-Vorstand @[Dr. Axel Tausendpfund] weiter zur @[Wohnbau Mainz]. Am westlichen Ende der Großen Langgasse entsteht ein sechsgeschossiger Wohn- und Geschäftskomplex, der neuen Wohnraum mit Gewerbe und einer Aufwertung des öffentlichen Raums verbindet. Dafür werden mehrere Bestandsgebäude abgerissen und eine bisher als Parkplatz genutzte Fläche in einen öffentlichen Platz umgewandelt. Die Highlights des Projekts: 🏙️ Neue urbane Qualität: Der neugestaltete Platz bildet künftig den westlichen Abschluss der Großen Langgasse und schafft einen attraktiven öffentlichen Raum in zentraler Lage. 🍽️ Lebendiger Nutzungsmix: Im Erdgeschoss sind Gastronomie und zwei bis vier Läden vorgesehen, die den Platz und das umliegende Quartier beleben sollen. 🏠 Mehr bezahlbarer Wohnraum: In den darüberliegenden Geschossen entstehen 44 Wohnungen – 16 davon werden öffentlich gefördert. 📅 Klare Perspektive: Der Mietbeginn für das neue Innenstadtprojekt ist für Herbst 2027 vorgesehen. Das Projekt zeigt, wie innerstädtische Entwicklung, bezahlbares Wohnen, Handel und mehr Aufenthaltsqualität sinnvoll miteinander verbunden werden können. 🏗️🏬 Mit dabei in Mainz sind außerdem Staatsminister @[Sven Teuber], Sozialdezernentin @[Jana Schmöller], der Bundestagsabgeordnete Daniel Baldy, die Landtagsabgeordnete Dr. @[Dr. Lea Heidbreder], Stadtrat Thomas Gerster und Oliver Bördner aus dem Büro des Mainzer Oberbürgermeisters. Von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz nehmen @[Sandra Baumbach], Dr. @[Ulrich Link] und @[Folker Gratz] teil, aus dem zuständigen Landesministerium @[Bianca Klein] und Susanne Hannes sowie von der LEA Hessen Dr. @[Dr. Karsten McGovern]. #Sommerfachreise #Mainz #Wohnungswirtschaft #BezahlbaresWohnen #Stadtentwicklung #Urbanität #Sommertour

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