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Recht so

18. Juli 2026
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Zu den formellen Anforderungen des Typgutachtens

Mit Urteil vom 16. Januar 2026 (Az.: 9 S 13/25) hat das Landgericht Itzehoe (LG) entschieden, dass Typengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bereits dann den formalen Anforderungen genügen, wenn sie einen nachvollziehbaren Gedankengang schildern. Ein Typengutachten zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist – vereinfacht gesagt – ein Sachverständigengutachten, mit dem für eine bestimmte Art von Wohnungen (einen „Typ“) die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt wird. In dem zu beurteilenden Sachverhalt stritten die Parteien im Rahmen einer Mieterhöhung ausschließlich über die formelle Rechtswidrigkeit des der Mieterhöhung zugrunde liegenden Typengutachtens. Die ermittelte Miete war hingegen nicht das Problem. Im Rahmen des Gutachtens waren nicht alle Schritte der zweistufigen Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nachvollziehbar. Während die erste Stufe, die Ermittlung der Mietspanne vergleichbarer Wohnungen, noch plausibel dargelegt wurde, fehlte es bei der konkreten Einordnung in diese Spanne an einem das Ergebnis begründenden schlüssigen Gedankengangs. Das Landgericht entschied jedoch dennoch, dass trotz allem den Mindestanforderungen eines Typengutachten entsprochen wurde, da hierfür bereits eine hinreichend begründete Mietspanne als Rechtfertigung für die Mieterhöhung ausreiche. Der Mieter habe keinen Anspruch auf eine punktgenaue Mitteilung der Miete. Vielmehr sei ihm in den üblichen Spannbreiten eines Mietspiegels eine mit einer Spanne verbundene Unsicherheit zumutbar. Sei wie im vorliegenden Fall die angegebene Spanne zu groß reiche es aus, wenn sich – wie auch hier – die geforderte Miete sehr nah am unteren Rand der Spanne befinde.

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🟡 Zweite Station unserer Sommerfachreise 2026 im Südwesten: die Große Langgasse in Mainz Am Nachmittag geht es mit unserer Delegation, GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] und VdW-südwest-Vorstand @[Dr. Axel Tausendpfund] weiter zur @[Wohnbau Mainz]. Am westlichen Ende der Großen Langgasse entsteht ein sechsgeschossiger Wohn- und Geschäftskomplex, der neuen Wohnraum mit Gewerbe und einer Aufwertung des öffentlichen Raums verbindet. Dafür werden mehrere Bestandsgebäude abgerissen und eine bisher als Parkplatz genutzte Fläche in einen öffentlichen Platz umgewandelt. Die Highlights des Projekts: 🏙️ Neue urbane Qualität: Der neugestaltete Platz bildet künftig den westlichen Abschluss der Großen Langgasse und schafft einen attraktiven öffentlichen Raum in zentraler Lage. 🍽️ Lebendiger Nutzungsmix: Im Erdgeschoss sind Gastronomie und zwei bis vier Läden vorgesehen, die den Platz und das umliegende Quartier beleben sollen. 🏠 Mehr bezahlbarer Wohnraum: In den darüberliegenden Geschossen entstehen 44 Wohnungen – 16 davon werden öffentlich gefördert. 📅 Klare Perspektive: Der Mietbeginn für das neue Innenstadtprojekt ist für Herbst 2027 vorgesehen. Das Projekt zeigt, wie innerstädtische Entwicklung, bezahlbares Wohnen, Handel und mehr Aufenthaltsqualität sinnvoll miteinander verbunden werden können. 🏗️🏬 Mit dabei in Mainz sind außerdem Staatsminister @[Sven Teuber], Sozialdezernentin @[Jana Schmöller], der Bundestagsabgeordnete Daniel Baldy, die Landtagsabgeordnete Dr. @[Dr. Lea Heidbreder], Stadtrat Thomas Gerster und Oliver Bördner aus dem Büro des Mainzer Oberbürgermeisters. Von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz nehmen @[Sandra Baumbach], Dr. @[Ulrich Link] und @[Folker Gratz] teil, aus dem zuständigen Landesministerium @[Bianca Klein] und Susanne Hannes sowie von der LEA Hessen Dr. @[Dr. Karsten McGovern]. #Sommerfachreise #Mainz #Wohnungswirtschaft #BezahlbaresWohnen #Stadtentwicklung #Urbanität #Sommertour

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