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Recht so

Haftung eines Schadens eines „Photovoltaik-Daches“: Mit Urteil vom 10. März 2026 (Az.: 3 U 136/23) hat sich das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) zur Haftung des Betreibers einer Photovoltaik (PV)-Anlage für Schäden am Dach verhalten. In dem zu beurteilenden Sachverhalt wurde ein Hallendach zum Betrieb einer PV-Anlage mit einer langfristigen Nutzungsdauer einer Betreiberfirma überlassen. Der Betreiber installierte die Anlage – allerdings nicht so, wie es vom Hersteller vorgesehen war.

16. Juni 2026
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Einige Jahre später kam es zum Wassereintritt durch das Dach. Die Eigentümer der Dachfläche verklagten daraufhin den Betreiber auf Schadensersatz, da das Dach durch die PV-Anlage stärker beansprucht worden sei. Ob hierdurch aber der Wassereintritt verschuldet war, blieb offen. Das OLG entschied, dass der Betreiber daher trotz der fehlerhaften Montage nicht für die Schäden am Dach hafte, da dieser Mangel den Wassereintritt nicht verursacht habe und das Dach zudem durch die Anlage nicht übermäßig belastet wurde. Das OLG stellte fest, dass die allgemeine Nutzungsdauer bei einem mit einer PV-Anlage bebauten Dach generell kürzer sei, wodurch der Schadenseintritt dem allgemeinen Vermieterrisiko unterfallen würde.  

Kommentar von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

Ob der Schadeneintritt durch die fehlerhafte Installation der PV-Anlage verursacht worden ist, hätte vom Vermieter bewiesen werden müssen. Dieser Beweis gelang jedoch nicht. Insofern handelt es sich hier um keine Besonderheiten. Allerdings sollte bei Installation einer PV-Anlage darauf gedrungen werden, dass diese gemäß Herstellerangabe erfolgt. Dies sollte Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung sein und so zu einer Erleichterung bei Haftungsfragen beitragen.

Foto: URBAN_RUTHS

Die #Wärmewende scheitert nicht an fehlenden Projektideen. Entscheidend ist ihre Finanzierung – und die richtige politische sowie regulatorische Rahmensetzung. Neue Wärmenetze und moderne Infrastrukturen benötigen viel Kapital und lange Planungshorizonte. Gleichzeitig beeinflussen Regulierungen, die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Baukosten und Anschlussquoten die Wirtschaftlichkeit. Doch wie gelingt der praktische Übergang? Von Fragen wie dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) auf dem Prüfstand bis hin zur Frage, wie man Fernwärme und Wärmepumpe intelligent miteinander versöhnen kann, gibt es viel zu besprechen. Stadtwerke, Banken, Investoren und die Wohnungswirtschaft müssen daher früh klären: • Welche Projekte erfüllen die Finanzierungskriterien? • Wie lassen sich Risiken fair verteilen? • Welche Förderinstrumente und Rahmenbedingungen (wie das GMG oder die Kommunale Wärmeplanung) schaffen echte Planungssicherheit? • Wie entstehen tragfähige Refinanzierungsmodelle im Wärmemarkt? Genau diesen drängenden Fragen widmen wir uns bei der Energiemanager-Konferenz 2026 im Rahmen des Themenblocks „Positionen zum Fortgang der Wärmewende“. Wir freuen uns sehr auf den hochkarätigen Austausch und die Diskussion mit starken Expertinnen und Experten aus der Praxis: 🎙️ @[Ingeborg Esser] (Hauptgeschäftsführung, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienwirtschaft) 🎙️@[Kerstin Andreae] (Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, @[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.]) 🎙️ Klaus Köhler (Partner, m3 management consulting) 🎙️ Andreas Reinhardt (Geschäftsführer, @[Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH]) https://lnkd.in/dKMhAs-f

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