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Neues Gutachten zum Glasfaserausbau: Wohnungsunternehmen und Netzbetreiber müssen bei Investitionen in Glasfaser gleichbehandelt werden

Berlin – Wenn Wohnungsunternehmen in Glasfasernetze investieren, müssen sie ihre Kosten ebenso refinanzieren können wie Telekommunikationsunternehmen. Deshalb müssen für beide dieselben Regeln gelten, wenn sie Entgelte für den Zugang zu ihren Netzen verlangen. Zu diesem Ergebnis kommt ein ökonomisches Gutachten unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Jens Böcker, Professor für Marketing an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg und Geschäftsführer des Beratungshauses Böcker Ziemen GmbH, im Auftrag des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Zahlreiche Wohnungsunternehmen sowie die Ingenieurberatungsgesellschaft TKI aus Chemnitz haben das Gutachten unterstützt.

2. November 2026
pixabay
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Die Studie widerlegt die Argumentation, Wohnungsunternehmen könnten ihre Investitionen auf anderen Wegen finanzieren – wie unter anderem vom Wissenschaftlichen Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH (WIK) in die laufende Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eingebracht. Laut dieser Argumentation sollten für den Zugang zu Netzen, die von Wohnungsunternehmen errichtet wurden, niedrigere oder gar keine Entgelte festgelegt werden dürfen als für den Zugang zu Netzen von Netzbetreibern.  Das neue Gutachten zeigt, dass hierfür keine Grundlage besteht.

Die Studie untersucht die geplante Regelung in § 22b des Entwurfs zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-E). Danach soll die Bundesnetzagentur bei ihren Entscheidungen über einzelne Anträge von Netzbetreibern hinausgehen dürfen. Dadurch könnten vor allem marktmächtige Anbieter bevorteilt und der Glasfaserausbau gebremst werden. Auch wäre nicht gewährleistet, dass von Wohnungsunternehmen und von Netzbetreibern errichtete Glasfasernetzen gleichbehandelt werden. Das Gutachten enthält folgende Kernforderungen:

  • Sicherstellung einer Gleichbehandlung aller Glasfaserinvestoren und Hinwirkung auf die Bundesnetzagentur zur Veröffentlichung entsprechender Leitlinien.
  • Verzicht auf eine pauschale Zugangspflicht.
  • Streichung der Befugnis der Bundesnetzagentur, bei der Entscheidung über Anträge in sachlicher und persönlicher Hinsicht hinauszugehen.

„Unsere Analyse zeigt, dass die Gebäudewertsteigerung, Modernisierungsumlage und das Glasfaserbereitstellungsentgelt keine zureichenden Refinanzierungsoption darstellen. Sie liefert auch der Bundesnetzagentur eine wissenschaftliche Begründung zur Aufstellung und Sicherstellung von diskriminierungsfreien Leitlinien, unabhängig davon, wer Glasfasernetze errichtet“, erläuterte Prof. Dr. Jens Böcker.

„Ein schnellerer Glasfaserausbau bis in die Wohnungen (FTTH) gelingt am besten, je mehr Investoren an Bord sind. Das Gutachten belegt die Rolle der Wohnungswirtschaft als Förderer und Organisator des Ausbaus. Selbst investierende Wohnungsunternehmen müssen den gleichen Anspruch auf Zugangsentgelte haben wie Telekommunikationsunternehmen. Schon das derzeit angedachte Vollausbaurecht droht die Ausbaugeschwindigkeit zu verlangsamen. Ein pauschales Zugangsrecht und Entgeltregelungen, die einzelne Investoren diskriminieren, wären zusätzliche Ausbaubremsen“, warnte GdW-Hauptgeschäftsführerin Ingeborg Esser.

Das Gutachten finden Sie hier.

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