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Mikrozensus 2026 gestartet: Amtliche Befragung bei einem Prozent der Bevölkerung

Wiesbaden – Der Mikrozensus 2026 hat begonnen. Von Januar bis Dezember 2026 wird insgesamt ein Prozent der Bevölkerung in privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften nach einem statistischen Zufallsverfahren ausgewählt und befragt. Das Statistische Bundesamt (Destatis) bittet die zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Stellvertretend für viele andere Menschen in Deutschland geben sie Auskunft zu Themen wie Familie, Bildung, Arbeitsmarktbeteiligung, Migration, Einkommen und Lebensbedingungen, Wohnsituation sowie Internetnutzung. Die Ergebnisse des Mikrozensus stehen der Öffentlichkeit, Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und den Medien zur Verfügung.

26. Januar 2026
adobestock

Daten des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage

Der Mikrozensus stellt – anders als der Zensus, der in der Regel alle zehn Jahre durchgeführt wird (zuletzt 2022) – jährlich aktuelle Daten zur Struktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Bevölkerung bereit. Die Ergebnisse des Mikrozensus bilden eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen, die das Leben der Menschen in Deutschland betreffen. Sie fließen unter anderem in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung und der Länder ein sowie in den Kinder- und Jugendbericht, den Familienbericht, den Bildungsbericht, den Migrationsbericht und den Integrationsbericht der Bundesregierung.

Mikrozensus 2026 liefert Daten zur Wohnsituation

Alle vier Jahre werden im Mikrozensus vertiefende Fragen zum Thema Wohnen gestellt – so auch 2026. Die Daten aus diesem Zusatzprogramm geben zum Beispiel Aufschluss über die Eigentumsquote, Wohnfläche oder die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte in Deutschland. Damit liefern die Daten umfassende Informationen über die aktuelle Wohnsituation der Menschen in Deutschland.

Des Weiteren sind im Mikrozensus Fragen der europaweit durchgeführten Statistiken zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung integriert. Diese international vergleichbaren Ergebnisse sind bedeutsam für Maßnahmen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Europäischen Union (EU), zum Beispiel durch die Verteilung finanzieller Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der EU.

Was erwartet die ausgewählten Mikrozensus-Haushalte?

Haushalte, die nach einem statistischen Zufallsverfahren für den Mikrozensus ausgewählt wurden, werden von ihrem Statistischen Landesamt angeschrieben und sind gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Die Befragten können den Mikrozensus-Fragebogen online ausfüllen. Einige Statistische Landesämter setzen für die Befragungen Interviewerinnen und Interviewer ein (sogenannte Erhebungsbeauftragte). Die Befragung kann dann persönlich bei den Befragten zu Hause oder telefonisch durchgeführt werden. Werden keine Erhebungsbeauftragten eingesetzt, können die Befragten ein telefonisches Interview mit Mitarbeitenden des Statistischen Landesamtes vereinbaren. Für alle Haushalte besteht zudem die Möglichkeit, den Mikrozensus-Fragebogen in Papierform auszufüllen.

Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.

Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung persönlicher Daten gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Die Angaben der Befragten werden anonymisiert. Namen und Informationen zur Anschrift werden bei der Verarbeitung von den übrigen Daten getrennt und gesondert gespeichert. Ergebnisse werden ausschließlich in zusammengefasster und hochgerechneter Form veröffentlicht. Alle diese Schritte führen dazu, dass aus den Ergebnissen kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist.

Erstergebnisse des Mikrozensus-Kernprogramms werden rund drei Monate nach Ende des Erhebungsjahres veröffentlicht

Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen Ende des Erhebungsjahres und Ergebnisbereitstellung werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zwei Ergebnisarten – Erst- und Endergebnisse – unterschieden. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. Die Endergebnisse basieren jedoch im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass einige Haushalte erst nach Ende eines Erhebungsjahres Auskunft geben.

Weiterhin werden beim Mikrozensus Ergebnisse des Kernprogramms und der Unterstichproben unterschieden. Das Kernprogramm umfasst grundlegende Angaben unter anderem zur Haushaltszusammensetzung, Bildung, Erwerbstätigkeit, Migration und Wohnsituation. Hierzu werden allen teilnehmenden Haushalten Fragen gestellt. Ein Teil aller Haushalte beantwortet darüber hinaus auch vertiefende Fragen entweder zur Arbeitsmarktbeteiligung oder zu Einkommen und Lebensbedingungen oder zur Internetnutzung. Die Auswahl dieser sogenannten Unterstichproben erfolgt ebenfalls zufällig und ist überschneidungsfrei. Das heißt, ausgewählte Haushalte sind nur in einer der Unterstichproben zu finden.

Die Erstergebnisse des Mikrozensus-Kernprogramms aus dem Jahr 2025 werden gemeinsam mit den Erstergebnissen der Mikrozensus-Unterstichprobe zur Arbeitsmarktbeteiligung voraussichtlich in der ersten Aprilhälfte 2026 erscheinen. Erstergebnisse der Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen erscheinen Anfang Februar 2026. Ergebnisse der Mikrozensus-Unterstichprobe zur Internetnutzung wurden bereits Ende 2025 veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Mikrozensus und Antworten auf häufige Fragen sind unter www.mikrozensus.de zu finden.

Am Nachmittag führte die Sommertour nach Speyer 🏘️☀️ Drei Stationen, drei unterschiedliche Ansätze – und doch verbindet sie eine Frage: Wie kann Wohnen bezahlbar, nachhaltig und gemeinschaftlich gestaltet werden? Los ging’s bei der GEWO Speyer 🏗️ In der Kurt-Schumacher-Straße entstehen drei neue Mehrfamilienhäuser mit 42 Wohnungen. Fast die Hälfte wird sozial gefördert. Dank der Förderung des Landes Rheinland-Pfalz bleibt das Mietniveau auch langfristig für mittlere Einkommen bezahlbar. Klimagerechte Bauweise, fünf barrierefreie Wohnungen – davon drei rollstuhlgerecht – und ein 200 Quadratmeter großer Gemeinschaftsraum ergänzen das Konzept. GEWO-Geschäftsführer Oliver Hanneder gab Einblicke in die Umsetzung. Nächster Stopp: @[Gemeinnütziges Siedlungswerk Speyer GmbH] 🏙️ Beim Projekt „Seppelskasten“ wurde zwischen 2019 und 2024 eine ehemalige Gewerbeimmobilie in eine moderne, weitgehend barrierefreie Wohnanlage verwandelt. Neubau und teilweise erhaltene Bestandsgebäude verbinden unterschiedliche Wohnformen. Auch eine Wohngruppe des Jugendwerks hat hier ein Zuhause gefunden. Fernwärme, Photovoltaik, begrünte Dächer und zusätzliche Grünflächen machen das Projekt auch energetisch zukunftsfähig. GSW-Geschäftsführer @[Christian Rohatyn] stellte das Projekt vor. Zum Abschluss: Mehrgenerationenwohnen bei der @[Baugenossenschaft Speyer eG] 🤝 13 Wohneinheiten, ein Gemeinschaftsraum und eine Gewerbeeinheit bilden den Rahmen für ein vielfältiges Miteinander. Auszubildende, Senioren, Familien und Alleinerziehende leben hier unter einem Dach. Der GBS-Nachbarschaftsverein sorgt mit regelmäßigen Treffen und Aktivitäten für Austausch und Unterstützung. @[Oliver Pastor] und @[Bernd Reif], Vorstände der GBS Speyer, zeigten, wie soziales Management lebendige Nachbarschaften stärken kann. Drei Projekte, drei Wege – aber eine gemeinsame Perspektive: Zukunftsfähiges Wohnen braucht Bezahlbarkeit, Klimaschutz, Barrierefreiheit und lebendige Quartiere. Speyer zeigt, wie das ganz praktisch funktionieren kann. #Sommertour2026 #Wohnungswirtschaft #Speyer #BezahlbaresWohnen #Quartiersentwicklung

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