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Kosten für Autostellplatz als Kosten der Unterkunft

24. Juli 2025
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Mit Beschluss vom 22. Mai 2025 (Az.: L 2 AS 1018/25) hat das Landessozialgericht Baden- Württemberg (LSG) entschieden, dass abhängig von den Umständen des Einzelfalls, auch die Mietkosten für einen Stellplatz oder eine Garage zu den gemäß § 22 Absatz 1 SGB II zu gewährenden Kosten der Unterkunft gehören können. Der klagende Bürgergeldempfänger stritt mit dem beklagten Jobcenter darüber, ob Stellplatzkosten beim monatlichen Unterkunftsbedarf zu berücksichtigen sind. Der entsprechende Wohnraummietvertrag wertete in der im Vertrag enthaltenen Objektbeschreibung den Stellplatz als neben den Wohnräumen gleichwertig und sah eine gesamtheitliche monatliche Mietzahlung aus einer Grundmiete zuzüglich Neben- und Stellplatzkosten vor. Eine eigenständige Kündigungsmöglichkeit hinsichtlich des Stellplatzmietverhältnisses war nicht vorgesehen. Das LSG entschied zu Lasten des Jobcenters, dass die Stellplatzkosten aufgrund des einheitlich über Wohnraum und Stellplatz abgeschlossenen Mietvertrags als weiterer Unterkunftsbedarf zu zahlen sind.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

Entscheidend war hier, dass der Stellplatz durch die vertragliche Ausgestaltung ohne Möglichkeiten einer Anmietung ohne Parkplatz oder separaten Kündigung sowie einer fortlaufenden gesamtheitlichen Mietzahlung untrennbarer Bestandteil des Mietvertrags war. In den Fällen einer solchen Untrennbarkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine Übernahme der Stellplatzkosten durch den Sozialträger im Rahmen der Unterkunftskosten nach dem SGB II zulässig, obwohl diese Kostenposition grundsätzlich nicht zu den Unterkunftskosten zählen und zudem auch nicht dem grundsicherungsrechtlichen Wohnzweck des Erhalts eines einfachen Wohnstandards dienen. Überraschend ist, dass dies selbst dann gilt, wenn der Leistungsempfänger gar kein Fahrzeug hat. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Gesamtmietpreis noch innerhalb des Rahmens der Angemessenheit für den maßgeblichen Wohnort befindet. Am Ende müssen Wohnung und Wohnkosten angemessen sein.

🏗️ Serielles Sanieren nimmt Fahrt auf – vom Pionierprojekt in die Breite! Wie schaffen wir es, den Gebäudebestand schneller, wirtschaftlicher und zugleich klimaneutral zu machen? Darüber diskutierten heute auf der @[EXPO REAL (Messe München)] am Verbände+ Stand @[Stolte Christian] (@[Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)], @[Tim-Oliver Müller] (@[Hauptverband der Deutschen Bauindustrie]) und GdW-Hauptgeschäftsführerin @[Ingeborg Esser], moderiert von @[Michael Neitzel]. Im Mittelpunkt: die neue Rahmenvereinbarung SerSan 1.0 von GdW, Bauindustrie und dena. Und das Interesse des Marktes ist groß: 48 Teilnahmeanträge sind eingegangen – von regionalen ebenso wie überregionalen Anbietern. 💬 „Die Offenheit unserer Mitgliedsunternehmen für das serielle Sanieren hat deutlich zugenommen“, betonte Ingeborg Esser. Die Rahmenvereinbarung soll insbesondere kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen einen deutlich einfacheren und schnelleren Zugang zu seriellen Sanierungslösungen ermöglichen – wesentliche Schritte des aufwendigen europäischen Vergabeverfahrens werden bereits vorweggenommen. Das Potenzial ist enorm: Sechs unterschiedliche Gebäudetypen sowie verschiedene Sanierungs- und Effizienzstandards sollen dafür sorgen, dass Lösungen für einen möglichst breiten Bestand angeboten werden können. Klar wurde in der Diskussion aber auch: Klimaneutralität darf nicht mit maximaler Effizienz jedes einzelnen Gebäudes verwechselt werden. Entscheidend ist der Blick auf den gesamten Bestand. Begrenzte finanzielle Mittel müssen dort eingesetzt werden, wo sie die größte CO₂-Wirkung entfalten. Der GdW setzt sich deshalb weiterhin dafür ein, auch EH 85 angemessen in der Förderung zu berücksichtigen. 🏭 Serielles Sanieren bietet dabei mehr als Kostenvorteile: Vorfertigung, Digitalisierung sowie die Verbindung von Planung und Bauen können Geschwindigkeit, Produktivität und Qualität deutlich erhöhen. Gleichzeitig schafft die Rahmenvereinbarung mehr Planungssicherheit für die Unternehmen und erleichtert Wohnungsunternehmen die Vergabe. Jetzt kommt es darauf an, aus dem großen Marktinteresse konkrete Projekte zu machen. Denn eines ist sicher: Serielles Sanieren ist längst mehr als ein Experiment – es kann zu einem wichtigen Baustein für den klimaneutralen Gebäudebestand werden.

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