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Kollusives Zusammenwirken bei Mietvertrag

5. Juni 2025
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Mit Urteil vom 26. März 2025 (Az.: VIII ZR 152/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Mietvertrag, der zwischen einem Mieter und einem Geschäftsführer einer GmbH abgeschlossen wurde, dann nicht gültig ist, wenn der Geschäftsführer und der Lebenspartner – als „Vertreter“ der Mieterin, die den Vertrag später allein unterzeichnete – bewusst zum Nachteil der GmbH zusammengewirkt haben (Kollusion). Oder wenn der Mieter den Missbrauch der Vertretungsmacht durch den Geschäftsführer erkannt hat oder nach den Umständen hätte erkennen müssen. Dann nämlich liege ein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) vor. Im zu beurteilenden Sachverhalt hatten die beklagte Mieterin mit dem damaligen Geschäftsführer der klagenden GmbH einen Mietvertrag abgeschlossen, der einen 60 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegenden Mietzins sowie als Gegenleistung für durch die Beklagte übernommenen Renovierungsarbeiten eine erst später beginnende Zahlungspflicht vorsah. Verhandelt wurde der Vertrag zwischen dem Lebenspartner der späteren Mieterin und dem Geschäftsführer. Nach der Ablösung des Geschäftsführers klagte die GmbH auf Herausgabe der Wohnung sowie Nutzungsentschädigung in Folge kollusiven Zusammenwirkens. Der BGH entschied, dass der Vertrag hier aber wirksam abgeschlossen wurde. Argument war, dass es der Mieterin vorrangig um den Abschluss eines günstigen Mietvertrags ging und ihr eine Kenntnis von der Überschreitung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers nicht nachzuweisen sei. Das Wissen und Handeln ihres Ehemanns sei ihr nicht anzurechnen, da dieser weder als ihr Stellvertreter noch als ihr Wissensvertreter fungiert habe.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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Gemeinsam zur #Klimaneutralität – Halle zeigt, wie die #Wärmewende gelingen kann Zum Abschluss der #Sommertour von #GdW-Präsident Axel Gedaschko in Sachsen-Anhalt stand der Besuch des Energieparks Halle auf dem Programm. René Walther, Geschäftsführer und Arbeitsdirektor der Stadtwerke Halle GmbH, sowie Olaf Schneider, Geschäftsführer, und Dr. Katja Nowak von der EVH GmbH stellten die Roadmap Klimaneutralität 2045 der Energie-Initiative Halle vor. Die zentrale Botschaft: Klimaneutralität ist weit mehr als Klimaschutz. Sie bedeutet zugleich mehr #Versorgungssicherheit, größere #Unabhängigkeit von fossilen Energien, stabile Preise und eine stärkere regionale Wertschöpfung. Besonders beeindruckend ist der kooperative Ansatz. #Wohnungswirtschaft, #Stadtwerke und weitere Partner entwickeln die Wärmewende gemeinsam – in einem festen Netzwerk mit Lenkungskreisen, Arbeitsgruppen und einem kontinuierlichen Austausch zwischen Technik, Kommunikation und Strategie. So entstehen Lösungen, die nicht am Schreibtisch, sondern aus der #Praxis heraus entwickelt werden. Ein zentrales Projekt ist die kommunale #Wärmeplanung, die in Halle bereits vom Stadtrat beschlossen wurde. Grundlage ist ein digitaler Zwilling der Stadt mit Daten zu allen Gebäuden. Auf dieser Basis werden #Fernwärmeausbau, #Stromnetze und #Gebäudesanierungen aufeinander abgestimmt – mit dem Ziel, den heute noch überwiegend gasbasierten #Wärmesektor Schritt für Schritt zu #dekarbonisieren und gleichzeitig #bezahlbar zu halten. Deutlich wurde aber auch die Dimension der Aufgabe: Allein für den Ausbau der #Energieinfrastruktur rechnen die Stadtwerke mit Investitionen von rund 700 Millionen Euro in den kommenden zehn Jahren. Umso wichtiger sind langfristige #Planungssicherheit, enge #Partnerschaften und verlässliche politische #Rahmenbedingungen.

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