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Indexmietvereinbarung darf nicht an unerwarteter Stelle im Mietvertrag untergebracht sein

22. Mai 2025
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Mit Beschluss vom 13. Januar 2025 (Az.: 63 S 138/24) hat das Landgericht Berlin II (LG) entschieden, dass eine Vereinbarung einer Indexmiete als Unterpunkt eines mit „Sonstige Vereinbarungen“ überschriebenen Paragrafen, der im Übrigen keine materiellen Mietvertragspflichten regelt, überraschend und damit unwirksam ist. Im zu beurteilenden Sachverhalt enthielt der zwischen den klagenden Mietern und dem beklagten Vermieter geschlossene Mietvertrag eine Klausel zur Vereinbarung einer Indexmiete. Da der Mietvertrag wiederholt verwendet wird, handelte es sich um sogenannte allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Die Klausel wurde nicht beim Unterpunkt „Miete und Nebenkosten“, sondern als „Sonstige Vereinbarung“ eingeordnet. Es folgte ein bloßer Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen. Nach einer Mietzinsanpassung durch den Beklagten erhoben die Mieter Klage und begehrten festzustellen, dass die Indexmietvereinbarung unwirksam abgeschlossen wurde und sich die Miethöhe in der Folge nicht verändert habe. Das Landgericht entschied, dass die vereinbarte Regelung zur Indexmiete kein Bestandteil des Mietvertrags geworden ist, da die Regelung an der untergebrachten Stelle als überraschende AGB-Klausel einzuordnen sei. Zudem verstoße ein bloßer Verweis auf eine Rechtsnorm, die ohne Gesetzestext nicht verständlich ist, gegenüber einem Verbraucher unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung gegen das Transparenzgebot.

Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW

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Gemeinsam zur #Klimaneutralität – Halle zeigt, wie die #Wärmewende gelingen kann Zum Abschluss der #Sommertour von #GdW-Präsident Axel Gedaschko in Sachsen-Anhalt stand der Besuch des Energieparks Halle auf dem Programm. René Walther, Geschäftsführer und Arbeitsdirektor der Stadtwerke Halle GmbH, sowie Olaf Schneider, Geschäftsführer, und Dr. Katja Nowak von der EVH GmbH stellten die Roadmap Klimaneutralität 2045 der Energie-Initiative Halle vor. Die zentrale Botschaft: Klimaneutralität ist weit mehr als Klimaschutz. Sie bedeutet zugleich mehr #Versorgungssicherheit, größere #Unabhängigkeit von fossilen Energien, stabile Preise und eine stärkere regionale Wertschöpfung. Besonders beeindruckend ist der kooperative Ansatz. #Wohnungswirtschaft, #Stadtwerke und weitere Partner entwickeln die Wärmewende gemeinsam – in einem festen Netzwerk mit Lenkungskreisen, Arbeitsgruppen und einem kontinuierlichen Austausch zwischen Technik, Kommunikation und Strategie. So entstehen Lösungen, die nicht am Schreibtisch, sondern aus der #Praxis heraus entwickelt werden. Ein zentrales Projekt ist die kommunale #Wärmeplanung, die in Halle bereits vom Stadtrat beschlossen wurde. Grundlage ist ein digitaler Zwilling der Stadt mit Daten zu allen Gebäuden. Auf dieser Basis werden #Fernwärmeausbau, #Stromnetze und #Gebäudesanierungen aufeinander abgestimmt – mit dem Ziel, den heute noch überwiegend gasbasierten #Wärmesektor Schritt für Schritt zu #dekarbonisieren und gleichzeitig #bezahlbar zu halten. Deutlich wurde aber auch die Dimension der Aufgabe: Allein für den Ausbau der #Energieinfrastruktur rechnen die Stadtwerke mit Investitionen von rund 700 Millionen Euro in den kommenden zehn Jahren. Umso wichtiger sind langfristige #Planungssicherheit, enge #Partnerschaften und verlässliche politische #Rahmenbedingungen.

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