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Gebäudetyp E von Bundeskabinett beschlossen

Berlin – Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für das „Gebäudetyp-E-Gesetz“ beschlossen. Ergänzend dazu hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die finalen Leitlinien und Prozessempfehlungen vorgelegt, die das einfache Bauen in die Praxis bringen sollen.

14. November 2024
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„Gebäudetyp E steht nicht nur für einfach und experimentell, sondern auch für entbürokratisiert. Gemeinsam mit der durch mein Haus und unseren Partnern erarbeiteten Leitlinie stellt die Vertragsrechtsänderung durch das BMJ einen wichtigen Schritt für einfacheres, kostengünstiges und innovatives Bauen dar. Die BGB-Anpassung ermöglicht es, beim Gebäudetyp E rechtssicher vom Baustandard abzuweichen. Das ist eine große Erleichterung für Architekten, Planer, Bauträger und Bauherren“, so Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Parallel dazu habe man die gemeinsame Leitlinie ‚Einfach bauen‘ finalisiert. Das Praxisdokument ist in Zusammenarbeit mit den Partnern im Bündnis bezahlbarer Wohnraum entstanden und bildet durch seine Beispiele und Prozessempfehlungen das Fundament für die Zusammenarbeit beim Gebäudetyp E.

„Unser Ziel ist, auch in Zukunft qualitätsvoll zu bauen und dabei gleichzeitig schneller und günstiger zu werden, denn der Wohnraumbedarf bleibt hoch. Mit dem Gebäudetyp E überlassen wir kostenintensive, komfortbezogene Entscheidungen darüber, wie künftig gewohnt werden soll, den Vertragsparteien. Das schafft mehr Freiraum, Bauherren finanziell zu entlasten. Ob ich dann 47 Steckdosen in meiner Dreizimmerwohnung brauche oder nur 30, kann ich in direkter Abstimmung und Abwägung mit meinem Planer entscheiden. Die Gebäudesicherheit, zum Beispiel die Statik oder der Brandschutz, bleibt davon unberührt“, sagte Geywitz.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass

  • bestimmte technische Normen und Regeln, wie zum Beispiel solche, die ausschließlich Komfort- oder Ausstattungsmerkmale betreffen, ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht Gegenstand der Leistungspflicht sind,
  • eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Sachmangel anzusehen ist.

Wohnungswirtschaft zeigt sich enttäuscht über Gesetzentwurf

„Wir brauchen den Gebäudetyp E, um schneller, innovativer und kostengünstiger zu bauen. Wir müssen weg von einer starren Normenwelt, die vieles lähmt. Der vorgelegte Entwurf ist allerdings mutlos, bleibt auf halber Strecke stehen und wird in der Praxis kaum Anwendung finden – nicht gerade der große Wurf, den sich unsere Branche erhofft hat. Der Gebäudetyp E ist vor allem eines: erweiterungsfähig“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident der Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Im Vermietungsbereich ist der Gebäudetyp E in seiner derzeitigen Form kaum anwendbar. Zwar sind Verträge zwischen Unternehmen von Aufklärungspflichten bei Anwendbarkeit des Gebäudetyps E befreit, nicht aber Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern, also etwa dem Mieter.

Es besteht ein erhebliches Risiko, dass die Anwendung dieses neuen Gebäudetypus ohne gesetzliche Klarstellungen zu Unsicherheiten und Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern führen wird. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn es um die Einhaltung technischer Normen wie der DIN-Standards geht. „Hier benötigen wir dringend eine gesetzliche Klarstellung, dass die Errichtung von Gebäuden nach dem Gebäudetyp E keinen Mangel an der Mietsache darstellt“, sagte Gedaschko.

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft setzt sich für effizientes, kostengünstiges und nachhaltiges Bauen ein. Der vorliegende Gesetzesentwurf verkompliziert jedoch den Bauprozess unnötig und birgt zahlreiche Risiken für die Praxis. (stef/schi)

Am 2. Dezember 2025 wurde @[Dipl.oec. Uwe Eichner] von @[VIVAWEST] in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. @[Axel Gedaschko], GdW-Präsident, und @[Alexander Rychter], Verbandsdirektor VdW Rheinland Westfalen, überreichten ihm an diesem besonderen Abend die Goldmedaille des GdW – eine Würdigung für sein jahrzehntelanges Engagement und seine prägende Rolle in der Branche.   „Uwe Eichner gehört zu den Menschen, die man sich in dieser Branche nicht wegdenken möchte. Wo er am Tisch saß, da wurde entschieden – mit Klarheit, Rückgrat und diesem besonderen Gespür, Menschen zusammenzubringen, ohne dass jemand sein Gesicht verliert“, betonte Axel Gedaschko.  Uwe Eichner hat über viele Jahre hinweg Maßstäbe gesetzt – erst bei der @[GAG Immobilien AG] in Köln, dann bei VIVAWEST. Sein unermüdlicher Einsatz für die Branche zeigt sich besonders in der Azubi-Kampagne, die er zu einer starken, bundesweiten Marke entwickelt hat.   Besonders in Erinnerung bleibt sein unermüdlicher Einsatz, wenn es darum ging, unterschiedliche Standpunkte in der Branche zusammenzuführen. Seine Arbeit hat nicht nur Projekte vorangebracht, sondern die gesamte Branche gestärkt.   Wir wünschen Uwe Eichner einen Ruhestand voller Freude, Zeit mit der Familie und vielleicht etwas weniger Trubel als bisher. Er wird der Branche fehlen, aber sein Vermächtnis bleibt: Verlässlichkeit, Haltung und Inspiration für viele in der Wohnungswirtschaft.

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