Energiewende im Wohnungsbestand braucht verbindlichen Schulterschluss
Die Vereinbarung umfasst unter anderem die energetische Sanierung, die Umstellung der Wärmeversorgung, einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien sowie die Fortführung von Beratung und Förderung. Zugleich berücksichtigt sie, dass im Gebäudesektor auch nach 2040 Restemissionen verbleiben können. Um das landesweite Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, müssen diese in der Gesamtbilanz durch zusätzliche Minderungen in anderen Bereichen und den Abbau von Treibhausgasen ausgeglichen werden.
„Die Energiewende im Gebäudesektor wird nicht durch immer neue Einzelpflichten und theoretische Zielvorgaben gelingen. Sie braucht einen gemeinsam vereinbarten, verlässlichen und finanzierbaren Umsetzungsweg. Schleswig-Holstein zeigt, wie es gehen kann: Politik, Wohnungswirtschaft, Mieter- und Sozialverbände verständigen sich darauf, wie Emissionen wirksam gesenkt werden können, ohne Mieterinnen und Mieter zu überfordern und den Wohnungsunternehmen die notwendige Kraft für Investitionen zu nehmen“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
Entscheidend ist aus Sicht des GdW die konsequente Dekarbonisierung der Strom- und Wärmeversorgung. Dafür müssen Gebäudesanierung, Heizungsumstellung, kommunale Wärmeplanung, Energieinfrastruktur und Förderung ineinandergreifen. Zur Ehrlichkeit gehört auch, unvermeidbare Restemissionen offen zu benennen und sektorenübergreifend zu berücksichtigen. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass die Energiewende praktisch funktioniert, bezahlbar bleibt und gesellschaftlich getragen wird. Der schleswig-holsteinische Weg kann dabei auch anderen Bundesländern eine wichtige Orientierung bieten.
Getragen wird der Ansatz von einem breiten Schulterschluss aus Landesregierung, Wohnungswirtschaft, Eigentümervertretungen, Mieterbund und Sozialverbänden. Das schafft Akzeptanz und Planungssicherheit und bringt die Klimaziele mit den technischen, wirtschaftlichen und sozialen Realitäten im Wohnungsbestand zusammen.
Auf die jeweiligen regionalen Bedingungen zugeschnittene Realisierungsvereinbarungen können so zu einem wichtigen Instrument werden, um Klimaschutz, kommunale Wärmeplanung, verlässliche Förderung, soziale Absicherung und die Investitionsfähigkeit der Wohnungsunternehmen wirksam miteinander zu verbinden.
Das gemeinsame Schreiben des VNW und der schleswig-holsteinischen Staatskanzlei finden Sie hier in der Pressemitteilung des VNW.