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Digitalisierung beim Grundstückskauf: Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Gesetzentwurf

Berlin – Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat. Konkret geht es dabei um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags. Bislang findet dieser Austausch weitgehend postalisch statt. Künftig soll er vollständig elektronisch stattfinden. Gleiches soll gelten für die gerichtliche Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts oder für die Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten der Notare. Entsprechende Transaktionen können so schneller, effizienter und gleichwohl sicher durchgeführt werden.

14. November 2024
adobestock
Foto: adobestock

„Bei der Digitalisierung des Notarwesens haben wir bereits viel erreicht. Jetzt digitalisieren wir auch die Abläufe beim Grundstückskauf. Notare, Behörden und Gerichte sollen sich im Nachgang der Beurkundung nicht mehr mühsam Briefe schreiben müssen, bevor ein Grundstück den Eigentümer wechseln kann. Künftig sollen sie Anzeigen, Anträgen und Genehmigungen elektronisch austauschen. So vermeiden wir Medienbrüche und beschleunigen Verfahren. Grundstückstransaktionen können so schneller und effizienter über die Bühne gehen. Das stärkt den deutschen Immobilienmarkt. Außerdem werden die Papierstapel wieder ein Stück kleiner. Erst vor kurzem haben wir einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der vorsieht, dass Notare sowie andere Urkundsstellen öffentliche Urkunden fortan unmittelbar elektronisch errichten können. Nun gehen wir den nächsten Schritt bei der Digitalisierung des Rechtsstaats“, erklärte der ehemalige Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann aus diesem Anlass.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare sieht dazu im Einzelnen folgende Inhalte vor:

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Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes für Februar 2026 lassen zunächst aufatmen: Mit rund 22.200 genehmigten Wohnungen verzeichnen wir ein Plus von 24,1% gegenüber dem Vorjahr. Besonders bei den Mehrfamilienhäusern (+18%) zeigt sich eine vorsichtige Stabilisierung. Doch der Schein trügt. Wie #GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] treffend warnt, spiegeln diese Zahlen noch den Trend vor der Eskalation im Nahostkonflikt wider. Die Realität auf den Baustellen sieht heute schon wieder anders aus: ⚡ Kostenexplosion: Fehlende Festpreise und Engpässe bei Baustoffen. 📈 Geopolitische Risiken: Die Lage an der Straße von Hormus belastet die Lieferketten massiv. 📊 Zinsdruck: Das Niveau bleibt hoch und würgt die Finanzierbarkeit ab. Was jetzt passieren muss: Damit aus der Erholung keine „Vollbremsung“ wird, fordert die Wohnungswirtschaft einen radikalen Perspektivwechsel: 🟣 „Fast Lane“ für den Wohnungsbau: Wohnraum muss als überragendes öffentliches Interesse gesetzlich verankert werden, um Genehmigungsprozesse massiv zu beschleunigen. 🔵 „E wie einfach“: Wir brauchen einen rechtssicheren Basisstandard statt überhöhter technischer Anforderungen. 🟢 Planungssicherheit: Behörden benötigen den Mut und die rechtliche Freiheit, schneller und standardisierter zu entscheiden. https://lnkd.in/duDzhPa4

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