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Digitalisierung beim Grundstückskauf: Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Gesetzentwurf

Berlin – Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat. Konkret geht es dabei um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags. Bislang findet dieser Austausch weitgehend postalisch statt. Künftig soll er vollständig elektronisch stattfinden. Gleiches soll gelten für die gerichtliche Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts oder für die Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten der Notare. Entsprechende Transaktionen können so schneller, effizienter und gleichwohl sicher durchgeführt werden.

14. November 2024
adobestock

„Bei der Digitalisierung des Notarwesens haben wir bereits viel erreicht. Jetzt digitalisieren wir auch die Abläufe beim Grundstückskauf. Notare, Behörden und Gerichte sollen sich im Nachgang der Beurkundung nicht mehr mühsam Briefe schreiben müssen, bevor ein Grundstück den Eigentümer wechseln kann. Künftig sollen sie Anzeigen, Anträgen und Genehmigungen elektronisch austauschen. So vermeiden wir Medienbrüche und beschleunigen Verfahren. Grundstückstransaktionen können so schneller und effizienter über die Bühne gehen. Das stärkt den deutschen Immobilienmarkt. Außerdem werden die Papierstapel wieder ein Stück kleiner. Erst vor kurzem haben wir einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der vorsieht, dass Notare sowie andere Urkundsstellen öffentliche Urkunden fortan unmittelbar elektronisch errichten können. Nun gehen wir den nächsten Schritt bei der Digitalisierung des Rechtsstaats“, erklärte der ehemalige Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann aus diesem Anlass.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare sieht dazu im Einzelnen folgende Inhalte vor:

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🏠 Klimaschutz im Gebäudesektor: realistisch, sozial ausgewogen, planbar Gestern endete die Frist für die Stellungnahmen zum #Klimaschutzprogramm der #Bundesregierung. Auch wir haben konkrete Vorschläge für den #Gebäudesektor eingereicht. Unsere Kernpunkte: ·        Kein politischer Druck zur Erhöhung der Sanierungsrate – stattdessen Orientierung am Praxispfad CO₂-Reduktion im Gebäudesektor ·        BEG-Förderung konsequent auf Einzelmaßnahmen ausrichten, 30 % Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle ·        Zehnjährige Verstetigung der BEG-Mittel im Klimatransformationsfonds ·        Experimentierklausel im Gebäudemodernisierungsgesetz, die CO₂-Bilanzansätze für ganze Wohnungsbestände als alternative Erfüllungsoption ermöglicht ·        Zusätzlicher Förderbonus für besonders ineffiziente Gebäude mit hohem Anteil einkommensschwacher Mieter  ·        Reform der Umlagegrenzen und Stärkung von Mieterstrom- und Kundenanlagen Die Stellungnahme finden Sie hier: https://lnkd.in/egJPhP2t #Klimaschutz #Wohnungswirtschaft #Gebäudesanierung #CO2Reduktion #BEG #Praxispfad @[Axel Gedaschko] @[Christian Lieberknecht] @[Ingeborg Esser] @[Initiative Praxispfad CO2-Reduktion im Gebäudesektor] @[Dr. Ingrid Vogler] @[Dr. Sabine Schäfer] @[VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.] @[vdw Niedersachsen Bremen] @[VdW Bayern] @[vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen] @[BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.] @[VSWG Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V.] @[VdW saar - Verband der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft]

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