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Bundesförderung für klimaangepasste Städte und Gemeinden: Hohe Nachfrage der Kommunen

Berlin – Der Projektaufruf im Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel" sei auf großes Interesse gestoßen. Das berichtet das Bundesministerium für Wohnen Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Städte und Gemeinden in ganz Deutschland wollen investieren, um Grün- und Freiflächen besser auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten. Die zunehmende Häufigkeit von Extremwetterereignissen wie Hitze, Trockenheit und Starkregen macht deutlich, dass Kommunen ihre Infrastruktur und Planung zukunftsfähig ausrichten müssen.

23. Juli 2026
icon_immobilie07_1548x1152px_©PIXEL to the PEOPLE

Für den Projektaufruf der 5. Tranche des Bundesprogramms wurden 326 Projektvorschläge mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 928 Mio. Euro eingereicht. Der Förderbedarf der Kommunen übersteigt die für diese Tranche verfügbaren Bundesmittel in Höhe von 80 Millionen Euro damit deutlich.

„Die vergangenen Wochen haben gezeigt, wie belastend Hitze für unseren Alltag geworden ist. Wenn sich Städte und Gemeinden aufheizen, Schulhöfe und Spielplätze in der prallen Sonne leer bleiben und insbesondere Kinder, Familien und ältere Menschen unter den hohen Temperaturen leiden, wird klar: Klimaanpassung ist keine Zukunftsaufgabe mehr, sie ist jetzt notwendig. Genau hier setzt unser Bundesprogramm an. Wir helfen Kommunen dabei, mehr Grün zu schaffen, Wasser besser zu speichern und öffentliche Räume so zu gestalten, dass sie auch an heißen Tagen lebenswert bleiben. Die enorme Nachfrage zeigt: Der Bedarf ist groß und die Kommunen wollen handeln. Deshalb ist jeder Euro, den der Bund hier investiert, gut angelegt“, so Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Zu dem Programm

Mit dem 2020 erstmals aufgelegten Bundesprogramm unterstützt das Bundesbauministerium gezielt Kommunen dabei, ihre Infrastrukturen und öffentlichen Räume besser an die Folgen des Klimawandels anzupassen und widerstandsfähiger zu gestalten. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Ausbau und der Stärkung der sogenannten blau-grünen Infrastruktur. Förderfähig sind vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende und projektbegleitende Maßnahmen in urbanen und ländlichen Grün- und Freiräumen, die diese in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Ziel ist es, diese dauerhaft in Städten und ländlichen Regionen zu erhalten, ökologisch zu stärken und für die Menschen vor Ort vielfältiger nutzbar zu machen.

Am 3. Juli 2026 endete die Frist für die Einreichung kommunaler Projektskizzen im Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“. Die eingegangenen Projektskizzen werden nun durch das mit der Umsetzung des Programms betraute Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) fachlich und formal geprüft. Über die Auswahl der Förderprojekte entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. ⇒(tot)

Weitere Informationen zum Bundesprogramm
Anpassung urbaner und ländlicher Räume an
den Klimawandel finden Sie unter
www.anpassung-klimawandel.bund.de

🚨 „Ein Frontalangriff auf die sozialverträgliche Wärmewende.“ Mit diesen deutlichen Worten kritisiert GdW-Präsident @[Axel Gedaschko] auf SPIEGEL.de die Kürzungen bei der BEG-Förderung für Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden. Das Beispiel der @[Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt] macht die Dimension der Folgen für sozial orientierte Wohnungsunternehmen deutlich: Geschäftsführerin Monika Fontaine-Kretschmer erklärt, dass sie die Zahl der klimaschonenden Sanierungen in ihrem Unternehmen von rund 1.300 auf 2.000 Wohnungen steigern und dafür jährlich 100 Millionen Euro investieren will. Infolge der abrupten Förderkürzung im Juli müssen bereits fertige Sanierungspläne jetzt aber neu kalkuliert werden und können teilweise nicht mehr umgesetzt werden. Ausgerechnet Mehrfamilienhäuser, in denen der überwiegende der rund Mieterhaushalte mit häufig mittleren und niedrigen Einkommen lebt, trifft es besonders hart: Bei einem Gebäude mit zwölf Wohnungen sinken die förderfähigen Kosten von 360.000 auf nur noch 153.000 Euro – ein Minus von 58 Prozent. Gleichzeitig entfallen in der Regel die Tilgungszuschüsse für die wichtigen Effizienzhausstandards EH 70 EE und EH 85 EE. „Was gestern noch wirtschaftlich knapp darstellbar war, ist heute vielfach nicht mehr finanzierbar“, bringt Axel Gedaschko die Situation auf den Punkt. Die Folgen: weniger Sanierungen, fehlende Planungssicherheit und zusätzliche Belastungen für Mieterinnen und #Mieter. Dabei liegt die Sanierungsrate im Wohngebäudebestand bereits heute bei nur 0,67 Prozent. Für das Erreichen der Klimaziele wären rund zwei Prozent notwendig. Die Wärmewende braucht Verlässlichkeit und eine Förderung, die den Realitäten vermieteter Mehrfamilienhäuser gerecht wird – keine Kürzungen, die Investitionen verhindern. Zum ausführlichen Beitrag auf SPIEGEL Online (SPIEGEL+): https://lnkd.in/gVAFwQAv #GdW #Wohnungswirtschaft #Gebäudeförderung #BEG #Wärmewende #BezahlbaresWohnen #Klimaschutz

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