Auskunftspflicht des Vermieters gegenüber Jobcenter
Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das Landessozialgericht Halle (L 2 AS 511/21) unter anderem entschieden, dass die Auskunftspflicht des Vermieters gegenüber dem Jobcenter nicht die vollständige Betriebs- und Heizkostenabrechnung inklusive aller Anlagen, die auch Daten über das Verbrauchsverhalten der Leistungsbezieher, die Anzahl der Nutzer usw. ausweist, umfasse. Die Auskunftspflicht beziehe sich nach der Entscheidung nur auf die Erbringung von Leistungen beziehungsweise die Verpflichtung zur Leistung selbst.
Expertenmeinung von Carsten Herlitz, Justiziar des GdW
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