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Das zeigt eine aktuelle Analyse des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Weitere 488 Gemeinden (4,5 Prozent) haben ihren Wärmeplan bereits abgeschlossen. Rund 66 Prozent der Bevölkerung (55,8 Millionen Menschen) leben in Gemeinden mit begonnener Wärmeplanung, weitere 16 Prozent (13 Millionen Menschen) in Gemeinden mit bereits fertigen Plänen. Lediglich 18 Prozent der Bevölkerung (15,6 Millionen Menschen) wohnen in Gemeinden ohne dokumentierten Planungsstart. Besonders weit ist der Fortschritt in Baden-Württemberg: Hier liegt in knapp einem Viertel der Gemeinden bereits ein fertiger Wärmeplan vor. In Schleswig-Holstein sind es zwar nur 3,2 Prozent, diese decken jedoch fast 45 Prozent der Landesbevölkerung ab. Auch in Nordrhein-Westfalen, wo viele große Kommunen mit Frist bis 2026 verpflichtet sind, sind mehr als 80 Prozent der Gemeinden bereits aktiv. Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) schafft seit dem 1. Januar 2024 erstmals einen bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen. Es verpflichtet die Länder, Wärmepläne für ihr Gebiet sicherzustellen. Die Fristen sind gestaffelt: Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 liefern, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028. Viele Gemeinden haben dennoch schon vor Ablauf ihrer Fristen mit der Arbeit begonnen. Über die Hälfte der derzeit aktiven Gemeinden hat weniger als 100.000 Einwohner.
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