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Millionen Personen oder 15,3 Prozent der knapp 22 Millionen Vollzeitbeschäftigten in Deutschland mussten sich Ende 2023 mit einem Niedriglohn begnügen.

27. März 2025
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Im Westen waren es knapp 2,5 Millionen Personen (13,8 Prozent), im Osten einschließlich Berlin rund 865.000 Personen (22,2 Prozent). Auf Basis der regionalen Niedriglohnschwellen waren im Westen knapp 2,8 Millionen Personen (15,4 Prozent) und im Osten gut 420.000 Personen (10,8 Prozent) betroffen. Als Niedriglohnbeschäftigte gelten Personen, die in ihrer Beschäftigung weniger als zwei Drittel des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielen (Niedriglohnschwelle). Im Vergleich zu 2011, dem bisherigen Höchststand der Niedriglohnbeschäftigung, hat sich sowohl die absolute Anzahl als auch der Anteil der Niedriglohnbezieher kontinuierlich und deutlich verringert. Damals waren 4,1 Millionen Vollzeitbeschäftigte oder 21,1 Prozent im Niedriglohnsegment beschäftigt. Dabei lag die Niedriglohnschwelle im Jahr 2011 bei einem Bruttoeinkommen von 1.868 Euro pro Monat gegenüber 2.530 Euro pro Monat im Jahr 2023.

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#Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Flexibilität – aber wichtige Chancen bleiben ungenutzt 🏗️🌡️ Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde heute in zweiter und dritter Lesung im #Bundestag und anschließend im #Bundesrat beschlossen. Positiv ist, dass damit grundsätzlich wieder mehr #Technologieoffenheit und #Flexibilität geschaffen wird. Doch aus Sicht der sozial orientierten #Wohnungswirtschaft bleibt das Gesetz weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück. Die zentralen Kritikpunkte im Überblick: ❌ Fehlender #Flottenansatz: Statt jedes Gebäude isoliert betrachten zu müssen, brauchen wir die Möglichkeit, Investitionen über Bestände und #Quartiere hinweg zu steuern. So könnten wir dort sanieren, wo jeder investierte Euro die maximale #CO₂-Einsparung bringt. ❌ Verzerrte Kostenaufteilung: Die vorgesehene pauschale Beteiligung der sozial orientierten #Wohnungsunternehmen an #Energiekosten bricht mit dem bewährten CO₂-#Stufenmodell. Unternehmen werden für Kosten in die Pflicht genommen, die sie weder verursachen noch beeinflussen können – das setzt völlig falsche Anreize. ❌ #Bürokratie-Monster statt Beschleuniger: Neue Informations-, Dokumentations- und Vorlagepflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand massiv, statt #Modernisierungen schneller und wirtschaftlicher zu machen. ❌ #Planungsunsicherheit durch Förderkürzungen: Dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (#BEG) kurzfristig gekürzt wird – gerade für Mehrfamilienhäuser –, trifft genau die Unternehmen, die den sozialen Wohnungsbestand klimaneutral transformieren müssen. Zudem gilt: #Ordnungsrecht und #Förderung müssen Hand in Hand gehen. Höhere gesetzliche Anforderungen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie von einer verlässlichen und auskömmlichen Förderkulisse begleitet werden.

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