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Einwohner kommen in Deutschland im Jahr 2024 im Schnitt auf einen Hausarzt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, unterschied sich dabei die Verteilung je nach Bundesland deutlich: In Brandenburg (1.436), Bremen (1.369) und Niedersachsen (1.356) waren es 2024 überdurchschnittlich viele Einwohner, die auf einen Hausarzt kamen.

4. September 2025
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Dagegen waren es in Bayern im Schnitt 1.114 Einwohner auf einen Hausarzt – der bundesweit niedrigste Wert. In Hamburg waren es durchschnittlich 1.118 Einwohner, in Mecklenburg-Vorpommern 1.149. Bundesweit hat sich die Dichte von Hausärzten in den letzten 10 Jahren kaum verändert: Im Jahr 2014 versorgten sie im Schnitt 1.266 Einwohner. Ein großer Teil der Hausärzte dürfte in den nächsten Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden. Im Jahr 2024 waren nach Daten der Bundesärztekammer rund 27.000 oder 40,8 Prozent aller Hausärzte 60 Jahre oder älter – knapp jede oder jeder fünfte (18,5 Prozent) war älter als 65 Jahre. Dagegen waren lediglich 7,7 Prozent oder rund 5.100 Hausärzte jünger als 40 Jahre. Besonders hoch ist der Anteil der mindestens 60-jährigen Hausärzte in Rheinland-Pfalz (48,0 Prozent), im Saarland (46,2 Prozent) und in Bremen (45,4 Prozent). Am niedrigsten war der Anteil dieser Altersgruppe hingegen in Thüringen (31,5 Prozent), Sachsen-Anhalt (33,1 Prozent) und in Sachsen (33,2 Prozent).

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#Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Flexibilität – aber wichtige Chancen bleiben ungenutzt 🏗️🌡️ Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde heute in zweiter und dritter Lesung im #Bundestag und anschließend im #Bundesrat beschlossen. Positiv ist, dass damit grundsätzlich wieder mehr #Technologieoffenheit und #Flexibilität geschaffen wird. Doch aus Sicht der sozial orientierten #Wohnungswirtschaft bleibt das Gesetz weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück. Die zentralen Kritikpunkte im Überblick: ❌ Fehlender #Flottenansatz: Statt jedes Gebäude isoliert betrachten zu müssen, brauchen wir die Möglichkeit, Investitionen über Bestände und #Quartiere hinweg zu steuern. So könnten wir dort sanieren, wo jeder investierte Euro die maximale #CO₂-Einsparung bringt. ❌ Verzerrte Kostenaufteilung: Die vorgesehene pauschale Beteiligung der sozial orientierten #Wohnungsunternehmen an #Energiekosten bricht mit dem bewährten CO₂-#Stufenmodell. Unternehmen werden für Kosten in die Pflicht genommen, die sie weder verursachen noch beeinflussen können – das setzt völlig falsche Anreize. ❌ #Bürokratie-Monster statt Beschleuniger: Neue Informations-, Dokumentations- und Vorlagepflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand massiv, statt #Modernisierungen schneller und wirtschaftlicher zu machen. ❌ #Planungsunsicherheit durch Förderkürzungen: Dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (#BEG) kurzfristig gekürzt wird – gerade für Mehrfamilienhäuser –, trifft genau die Unternehmen, die den sozialen Wohnungsbestand klimaneutral transformieren müssen. Zudem gilt: #Ordnungsrecht und #Förderung müssen Hand in Hand gehen. Höhere gesetzliche Anforderungen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie von einer verlässlichen und auskömmlichen Förderkulisse begleitet werden.

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