Wohnungswirtschaft im Westen übt Kritik an neuer Mieterschutzverordnung

Die wahren Herausforderungen lägen bei den massiven Baukostensteigungen der letzten Jahre und einem veränderten Zinsumfeld. Die richtige politische Antwort darauf seien vor allem ein konsequentes Reduzieren der Baukosten und – gerade auf Bundesebene – eine stärkere Förderung des bezahlbaren Wohnens. Es sei wichtig, dass die Investitionsfähigkeit der Wohnungsunternehmen und -genossenschaften erhalten bleiben, um in den Wohnungsbestand zu investieren, energetisch und altersgerecht zu modernisieren und sozialen Wohnungsbau zu gewährleisten.
Klimaschutz und Investitionsfähigkeit müssen Hand in Hand gehen
Mit der Mieterschutzverordnung NRW wird unter anderem festgelegt, in welchen Kommunen die Mietpreisbremse gilt, wonach Mieten bei Mieterwechsel nicht höher als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden dürfen. „Eine Zeit lang kann es in besonders angespannten Wohnungsmärkten Mieterhaushalte entlasten, aber es darf darüber keinen Zweifel geben, die Mietpreisbremse vermindert damit auch ein Stück weit Investitionsfähigkeit der sozial orientierten Wohnungswirtschaft“, sagt Rychter. Und Investitionen seien insbesondere angesichts der angestrebten Klimaneutralität beim Wohnen enorm wichtig. „Bis 2045 müssen wir den Wohnungsbestand klimaneutral machen, das geht nicht ohne Investitionen. Die Herausforderung ist, klimaneutrales Wohnen bezahlbar hinzubekommen. Deshalb müssen Mietpreisbremse und Investitionsfähigkeit gegeneinander abgewogen werden“, erklärt Rychter.
Gewünscht hätte sich Rychter, wenn die betroffenen Verbände früher in die Erarbeitung der Mieterschutzverordnung einbezogen worden wären. Das zugrunde liegende Gutachten weise aus Sicht des VdW Rheinland Westfalen Nachbesserungsbedarf auf, was die einbezogenen Angebotsmieten angeht. „Die Datenbank-Werte seien tendenziell zu hoch. Die Angebotsmieten unserer Mitglieder liegen oft bis zu drei Euro pro Quadratmeter darunter“, so Rychter abschließend. (sta/schi)