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Wohnungswirtschaft im Westen übt Kritik an neuer Mieterschutzverordnung

Düsseldorf – Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (VdW) Rheinland Westfalen warnt davor, in der heute im NRW-Landtagsbauausschuss diskutierten neuen Mieterschutzverordnung ein Allheilmittel für hohe Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu sehen. „Rückwirkend betrachtet haben die Mietpreisbegrenzungen der vergangenen Jahre zu keiner zusätzlichen Wohnung geführt“, sagt VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter.

23. Januar 2025
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Die wahren Herausforderungen lägen bei den massiven Baukostensteigungen der letzten Jahre und einem veränderten Zinsumfeld. Die richtige politische Antwort darauf seien vor allem ein konsequentes Reduzieren der Baukosten und – gerade auf Bundesebene – eine stärkere Förderung des bezahlbaren Wohnens. Es sei wichtig, dass die Investitionsfähigkeit der Wohnungsunternehmen und -genossenschaften erhalten bleiben, um in den Wohnungsbestand zu investieren, energetisch und altersgerecht zu modernisieren und sozialen Wohnungsbau zu gewährleisten.

Klimaschutz und Investitionsfähigkeit müssen Hand in Hand gehen

Mit der Mieterschutzverordnung NRW wird unter anderem festgelegt, in welchen Kommunen die Mietpreisbremse gilt, wonach Mieten bei Mieterwechsel nicht höher als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden dürfen. „Eine Zeit lang kann es in besonders angespannten Wohnungsmärkten Mieterhaushalte entlasten, aber es darf darüber keinen Zweifel geben, die Mietpreisbremse vermindert damit auch ein Stück weit Investitionsfähigkeit der sozial orientierten Wohnungswirtschaft“, sagt Rychter. Und Investitionen seien insbesondere angesichts der angestrebten Klimaneutralität beim Wohnen enorm wichtig. „Bis 2045 müssen wir den Wohnungsbestand klimaneutral machen, das geht nicht ohne Investitionen. Die Herausforderung ist, klimaneutrales Wohnen bezahlbar hinzubekommen. Deshalb müssen Mietpreisbremse und Investitionsfähigkeit gegeneinander abgewogen werden“, erklärt Rychter.

Gewünscht hätte sich Rychter, wenn die betroffenen Verbände früher in die Erarbeitung der Mieterschutzverordnung einbezogen worden wären. Das zugrunde liegende Gutachten weise aus Sicht des VdW Rheinland Westfalen Nachbesserungsbedarf auf, was die einbezogenen Angebotsmieten angeht. „Die Datenbank-Werte seien tendenziell zu hoch. Die Angebotsmieten unserer Mitglieder liegen oft bis zu drei Euro pro Quadratmeter darunter“, so Rychter abschließend. (sta/schi)

#Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Flexibilität – aber wichtige Chancen bleiben ungenutzt 🏗️🌡️ Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde heute in zweiter und dritter Lesung im #Bundestag und anschließend im #Bundesrat beschlossen. Positiv ist, dass damit grundsätzlich wieder mehr #Technologieoffenheit und #Flexibilität geschaffen wird. Doch aus Sicht der sozial orientierten #Wohnungswirtschaft bleibt das Gesetz weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück. Die zentralen Kritikpunkte im Überblick: ❌ Fehlender #Flottenansatz: Statt jedes Gebäude isoliert betrachten zu müssen, brauchen wir die Möglichkeit, Investitionen über Bestände und #Quartiere hinweg zu steuern. So könnten wir dort sanieren, wo jeder investierte Euro die maximale #CO₂-Einsparung bringt. ❌ Verzerrte Kostenaufteilung: Die vorgesehene pauschale Beteiligung der sozial orientierten #Wohnungsunternehmen an #Energiekosten bricht mit dem bewährten CO₂-#Stufenmodell. Unternehmen werden für Kosten in die Pflicht genommen, die sie weder verursachen noch beeinflussen können – das setzt völlig falsche Anreize. ❌ #Bürokratie-Monster statt Beschleuniger: Neue Informations-, Dokumentations- und Vorlagepflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand massiv, statt #Modernisierungen schneller und wirtschaftlicher zu machen. ❌ #Planungsunsicherheit durch Förderkürzungen: Dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (#BEG) kurzfristig gekürzt wird – gerade für Mehrfamilienhäuser –, trifft genau die Unternehmen, die den sozialen Wohnungsbestand klimaneutral transformieren müssen. Zudem gilt: #Ordnungsrecht und #Förderung müssen Hand in Hand gehen. Höhere gesetzliche Anforderungen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie von einer verlässlichen und auskömmlichen Förderkulisse begleitet werden.

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